Kann ich von einer Versteigerung zurücktreten?

Der weit verbreitete Rechtsmythos lautet:

«Auch wenn ich eine Auktion gewonnen habe, dann kann ich mir immer noch überlegen, ob ich die Sache auch wirklich brauchen kann oder ich verhandle vielleicht noch etwas».

Diese Aussage ist eindeutig falsch, wie nachstehende Ausführungen zeigen.


Was versteht man unter einer Versteigerung?

Bei der Versteigerung geben Interessenten Gebote für das angebotene Produkt ab. Beispielsweise bieten mehrere Käufer für ein Fahrrad, wobei sich der Kaufpreis des Fahrrads mit jedem Gebot erhöht. Der Höchstbietende erhält am Ende der Auktion die Kaufsache. Die meisten verbinden Versteigerungen vor allem mit Online-Plattformen wie z.B. Ricardo oder mit Zwangsversteigerungen. Besonders im Grosshandel gehören Auktionen aber zum Geschäftsalltag, indem Waren wie Fische, Obst, Gemüse, Wein und mehr im grossen Stil ersteigert werden. Eine Auktion ist damit eine besondere Form des Verkaufs, bei der meistens ein Preis erzielt wird, der dem Angebot und der Nachfrage auf dem Markt gerecht wird.


Darf man zurücktreten, wenn man eine Versteigerung gewinnt?

Wenn bei einer Versteigerung ein Gebot abgegeben wird, dann ist dieses Gebot verbindlich. Der Bieter bleibt grundsätzlich an sein Gebot gebunden, bis er von einem anderen Bieter überboten wird. Der Höchstbietende erhält am Ende der Auktion den Zuschlag, womit automatisch ein verbindlicher Kaufvertrag zustande kommt. Der Käufer muss dem Verkäufer anschliessend das Kaufobjekt zum vorgesehenen Preis abnehmen und der Verkäufer muss das Kaufobjekt zu diesem Preis abgeben. Falls der Vertrag nicht eingehalten wird, dann stehen dem Käufer und dem Verkäufer die üblichen rechtlichen Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung, um ihre Forderungen durchzusetzen. Ein Rücktritt von einer Versteigerung ist aus diesem Grund grundsätzlich nicht möglich. Wie unser Blogbeitrag: Wann ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich? zeigt, sind Rücktritte bei Kaufverträgen in der Schweiz sowieso nur äusserst selten möglich.


Fazit:

Bei der Versteigerung kommt ein bindender Kaufvertrag zustande, der einzuhalten ist. Ein Rücktritt von der Versteigerung ist nicht möglich. Falls ein Käufer den Kaufpreis bei einer Auktion nicht bezahlt, dann ist ein rechtliches Vorgehen aber leider wegen dem grossen Aufwand und den damit verbundenen Kosten nicht sinnvoll. Falls die Versteigerung über eine Plattform wie Ricardo erfolgte, dann kann man die Versteigerung dort annullieren lassen und die Sache ein zweites Mal versteigern. Falls man versehentlich ein Gebot abgegeben hat, dann lässt sich dieses möglicherweise mit dem Einverständnis des Verkäufers stornieren.



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Robin Eschbach

Rechtsanwalt, Mitbegründer von Rechtswissen.ch
Partner bei Advokatur am Fischmarkt, 4410 Liestal

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