Promille-Rechner

Wie viel Promille habe ich nach zwei Bier im Blut? Ist der Alkohol drei Stunden nach dem Glas Wein bereits abgebaut?

Unser Promille-Rechner gibt Ihnen einen Anhaltspunkt dafür, wie hoch Ihre Blutalkoholkonzentration nach einer bestimmten Menge Alkohol ungefähr sein könnte. Die Ergebnisse basieren auf statistischen Werten und sind nicht ausreichend, um Ihre Fahrtauglichkeit zuverlässig zu beurteilen. Der Promillewert kann aufgrund der körperlichen Verfassung und Medikamenteneinnahme variieren. Verlässliche Angaben können nur zugelassene Alkoholmessgerät oder Blutuntersuchungen liefern. Wir sind der Ansicht, dass man im Strassenverkehr komplett auf Alkohol verzichten sollte, da man eine grosse Verantwortung trägt. Des Weiteren wird die Haftpflichtversicherung bei einem Unfall trotz Alkoholisierung voraussichtlich die Leistungen kürzen. Auf unserer Seite finden Sie zahlreiche weiterführende Informationen u.a. zum Thema Fahrtauglichkeit, Blutalkohol und Atemalkohol.

1

Geben Sie mit der Maus (den Fingern bei Handys/Tablets) die benötigten Angaben ein. Ihre Informationen werden nicht gespeichert.

Die Slider können Sie entweder mit der Maus (resp. Finger bei Tablets/Handys) oder auch mit den Richtungstasten auf Ihrer Tastatur bedienen. Klicken Sie dazu einfach ein Mal auf den blauen Punkt des jeweiligen Sliders und nutzen Sie dann die links/rechts Tasten auf Ihrer Tastatur.

2

Akzeptieren Sie die AGBs und den Haftungsausschluss, um das Ergebnis zu sehen.

3

Konsultieren Sie bei Strassenverkehrsverletzungen bei Bedarf einen Rechtsanwalt/ eine Rechtsanwältin.

Beachten Sie bitte, dass die von uns kostenlos zur Verfügung gestellten Informationen und Berechnungen kein Ersatz für persönliche Beratungen durch eine Fachperson sind. Die Informationen und Tools liefern keine rechtlich verbindlichen Ergebnisse, sondern unterstützen die Benutzer lediglich bei ihren eigenen Recherchen. Wer sich auf die kostenlos zur Verfügung gestellten Informationen und Berechnungen dieser Website verlassen möchte, tut dies auf EIGENE GEFAHR und trägt die alleinige Verantwortung für allfällige Schäden.

:
:
Bitte akzeptieren Sie die AGBs und den Haftungsausschluss, um die Ergebnisse zu sehen
Trinkmenge
Getränke manuell





Die Alkoholgrenzwerte im Strassenverkehr

Gemäss Art. 31 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) muss der Fahrzeugführer das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann. Wer wegen Alkohol, Betäubungsmitteln- oder Arzneimitteleinfluss oder aus anderen Gründen nicht über die erforderliche körper­liche und geistige Leistungsfähigkeit verfügt, gilt während dieser Zeit als fahr­unfähig und darf kein Fahrzeug führen. Sobald die Alkohol-Grenzen im Strassenverkehr überschritten werden drohen Sanktionen.

Für Autofahrer mit einem unbefristeten Führerausweis beträgt die Alkohol-Grenze in der Schweiz gemäss Art. 1 Verordnung der Bundesversammlung über Alkoholgrenzwerte im Strassenverkehr 0.25mg/l (Atemalkoholwert) bzw. 0.5 Gewichtspromille (Blutalkoholwert). Für Berufschauffeure, Neulenker und Fahrlehrer gilt sogar ein Verbot für Fahren unter Alkoholeinfluss. Die Schwelle liegt dann sogar bei 0.05 mg/l resp. 0.1 Promille (Art. 2a VRV).

Umrechnung Promille in Atemalkohol
Die Promillewerte geteilt durch 2 ergeben den Atemalkoholwert in mg/l. Das Verhältnis beträgt damit 2:1. Zum Beispiel entsprechen 0.5 Promille einem Wert von 0.25mg/l Atemalkohol.


Die Messung der Alkoholkonzentration

Am 1. Oktober 2016 wurde die beweissichere Atem-Alkoholkontrolle eingeführt. Seitdem wird die Alkoholkonzentration im Strassenverkehr grundsätzlich direkt vor Ort mit Atemalkoholmessgeräten festgestellt. Blutuntersuchungen werden nur noch in Ausnahmefällen angeordnet, insbesondere bei gleichzeitigem Betäubungsmittel- oder Medikamentenkonsum oder auf Verlangen der Betroffenen. Die Atemalkoholmessgeräte gelten als zuverlässig und beweissicher. Bei den Messergebnissen spricht man von einer Alkohol-Konzentration der Atemluft in Milligramm Alkohol pro Liter Luft. Die Grenzwerte sind wurden mit der Einführung der beweissicheren Atemalkoholkontrolle nicht verändert.

Gemäss Art. 55 SVG dürfen Fahrzeugführer von der Polizei einer Atemalkoholprobe unterzogen werden. Falls die betroffene Person sich dagegen wehrt, so muss eine Blutprobe angeordnet werden.



Wie wird der Promillewert bei unserem Rechner geschätzt?

Für die Berechnung der Alkoholkonzentration wird die Formel von Seidl et al. (2000) mit der Widmark-Formel kombiniert, um möglichst individualisierte Ergebnisse zu erhalten.

Die vom schwedischen Chemiker Erik M. P. Widmark entwickelte Widmark-Formel zur Bestimmung der theoretischen maximalen Blutalkoholkonzentration lautet wie folgt:

w = A / (m · r)

mit folgender Bedeutung:

w = der Massenanteil des Alkohols im Körper in ‰
A = die aufgenommene Masse des Alkohols in Gramm (g)
m = die Masse der Person in Kilogramm (kg)
r = der Reduktions- oder Verteilungsfaktor im Körper:

  • Männer: 0.68 – 0.7
  • Frauen/Jugendliche: 0.55 – 0.60
  • Säuglinge/Kleinkinder: 0.75 – 0.80

Diese Widmark-Formel wird mit der Formel zur Berechnung des Reduktions- oder Verteilungsfaktors von Seidl et al. ergänzt.

r (Frauen) = 0.31233 − 0.006446 · Körpergewicht + 0.004466 · Körperlänge

r (Männer) = 0.31608 − 0.004821 · Körpergewicht + 0.004432 · Körperlänge



Wieso sollte man im Strassenverkehr auf Alkohol verzichten?

Alkohol hat massive Auswirkungen auf unseren Körper und unsere Sinne. Alkoholisierte Autofahrer fühlen sich enthemmt, sind leichtsinniger, die Reaktionszeit ist deutlich verlangsamt, sie können im Dunkel schlechter sehen und Entfernungen schlechter einschätzen, haben einen Tunnelblick und schätzen die Geschwindigkeit falsch ein. Insgesamt ist die Leistungsfähigkeit stark herabgesetzt, die beim Lenken eines Fahrzeugs unbedingt vorhanden sein muss.



Welche Konsequenzen drohen bei zu viel Alkohol am Steuer?

Bei einer Überschreitung der Alkoholgrenzwerte drohen eine Strafe und Administrativmassnahmen. Die Höhe der Strafe richtet sich nach der Schwere des Verstosses. Bei einem Wert von 0.4 mg/l Atemalkohol resp. 0.8 Promille Blutalkohol ist dabei von einer qualifizierten Alkoholkonzentration auszugehen.

Der Lenker darf an der Weiterfahrt gehindert werden, so dass das Fahrzeug abgestellt werden muss. Des Weiteren kann eine sofortige Abnahme des Führerausweis durch die Polizei vorgenommen werden.

Wird beim Lenker eine aussergewöhnliche Alkoholtoleranz festgestellt (häufig bei Alkoholismus), dann kann dies einen vorsorglichen Führerausweisentzug und eine Fahreignungsabklärung rechtfertigen. Eine solche Fahreignungsuntersuchung wird namentlich dann durchgeführt, wenn die Blutalkoholkonzentration 1.6 Promille oder 0.8 mg/l Atemalkohol beträgt (Art. 15d SVG).

Sobald die Fahreignung bejaht wird, erhält man den Führerausweis zeitnah zurück. Zur Abklärung der Fahreignung werden in der Regel verkehrsmedizinische Gutachten durchgeführt. Die häufig hohen Kosten sind von der betroffenen Person zu übernehmen. Bei wiederholtem Fahren in angetrunkenem Zustand oder bei Trunksucht kann der Führerausweisentzug sogar auf unbestimmte Zeit (Sicherungsentzug) ausgesprochen werden. Der Führerausweis wird in diesem Fall oft erst nach Einhaltung einer nachgewiesenen Abstinenzzeit (meist mind. 12 Monate) zurückgegeben.

Versicherungen können ihre Leistungen kürzen, wenn der Lenker alkoholisiert war. Dies gilt z.B. für Haftpflicht- und Kaskoversicherungen, Unfallversicherungen wie auch für Rechtsschutzversicherungen. Wurde der Schaden in angetrunkenem oder fahrunfähigem Zustand verursacht, so muss der Versicherer Rückgriff nehmen. Der Umfang des Rückgriffs trägt dem Verschulden und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Person Rechnung, auf die Rückgriff genommen wird (Art. 65 Abs. 3 SVG). Häufig beträgt die Kürzung bei Fahren in angetrunkenem Zustand bei Unfallversicherungen 20-30% (vgl. BGE 114 V 315).

Mit unserem Bussenrechner können Sie direkt auf den Bussenkatalog (Schweiz) zugreifen und überprüfen, welche Konsequenzen eine Geschwindigkeitsüberschreitung haben könnte.


Wie läuft das Strafverfahren und die Administrativmassnahme ab?

Wird man mit einer zu grossen Alkoholkonzentration im Strassenverkehr erwischt, erhält man zwei Mal Post, nämlich von der Staatsanwaltschaft in Form eines Strafbefehls und von der Administrativbehörde in Form einer Verfügung.

Achtung
Bitte beachten Sie, dass beim Strafbefehl und der Verfügung der Administrativbehörde jeweils eine FRIST von 10 Tagen zur Anfechtung läuft. Wird diese Frist verpasst, dann wird der Entscheid rechtskräftig und kann grundsätzlich nicht mehr angefochten werden.

Im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft geht es um die Frage, welche Strafe für die von Ihnen begangene Verkehrsregelverletzung vorgesehen ist. Bei einfachen Verkehrsregelverletzungen nach Art. 90 Abs. 1 ist dies eine Busse, wogegen bei einer groben Verkehrsregelverletzung eine Geldstrafe, eine Busse und bei besonders schweren Fällen eine Freiheitsstrafe in Frage kommt. Neben der Strafe werden dem Täter in der Regel noch die Gebühren des Strafverfahrens auferlegt. Mit dem Strafbefehl wird in der Regel der relevante Sachverhalt festgelegt (z.B.: Sie haben mit einer Atemalkoholkonzentration von 0.6mg/l ein Auto gelenkt).

Benötigen Sie eine kostenlose Vorlage für eine Einsprache?
Erstellen Sie Ihre Einsprache mit unserer intelligenten Einsprachevorlage jetzt mit wenigen Klicks kostenlos online. Die mühsame Gestaltung des Schreibens können Sie sich (im Gegensatz zu den Mustern und Vorlagen im Internet) sparen, die erfolgt nämlich automatisch. Wir begleiten Sie bei der Erstellung Ihrer Einsprache vom Anfang bis zum Schluss. Bei Unklarheiten helfen wir Ihnen mit zahlreichen Hinweisen und erklären Ihnen die juristischen Hintergründe. Die fertige Einsprache gegen den Strafbefehl ist in wenigen Minuten erstellt und kann direkt ausgedruckt werden.

In der Verfügung der Administrativbehörde (je nach Kanton kommt der Brief meist von einer Abteilung der Polizei oder dem Strassenverkehrsamt) geht es um die Frage, ob als Folge des (im Strafbefehl) festgestellten Sachverhalts eine Massnahme notwendig ist, um Sie in Zukunft von der Begehung weiterer Verkehrsegelverletzungen abzuhalten. Meist sind hier Verwarnungen und Entzüge des Führerausweises von Bedeutung, es können allerdings auch andere Massnahmen beschlossen werden.



Weiterführende Informationen zum ordentlichen Strafverfahren und dem Administrativverfahren:

Weitere Informationen zur einfachen Verkehrsregelverletzung, der groben Verkehrsregelverletzung und den Administrativmassnahmen finden Sie auf der Seite unseres Bussenrechners.



Weiterführende Links: