Bussgeldabkommen Schweiz – Deutschland


Bussgeldabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz – Konsequenzen für deutsche Autofahrer

Verstösse im Strassenverkehr können schnell sehr teuer werden. Besonders bei grenzüberschreitenden Reisen wirft ein Verstoss häufig Fragen auf. Welche Konsequenzen drohen einem deutschen Autofahrer, wenn er in der Schweiz geblitzt wird? Kann der Führerausweis entzogen werden?


Was regelt das Bussgeldabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz?

Bis vor Kurzem konnten Bussgelder aus der Schweiz in Deutschland nicht vollstreckt werden, da die Schweiz kein Mitgliedstaat der EU ist. Seit dem Bussgeldabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz, welches am 1. Mai 2024 in Kraft getreten ist, hat sich die Situation jedoch verändert. Neu können Bussgelder aus der Schweiz in Deutschland eingetrieben werden, wenn die Schuld nicht bezahlt wurde.

Dies gilt auch umgekehrt. Erhält ein Schweizer Autofahrer aus Deutschland eine Busse, kann diese ebenfalls in der Schweiz eingetrieben werden.

Die Bussgelder können jedoch erst ab einer Geldbusse von 70 Euro bzw. 80 Schweizer Franken eingetrieben werden.


Wie hoch sind die Bussgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Schweiz?

Geschwindigkeitsüberschreitungen können schnell sehr teuer werden. In der Schweiz sind die Bussgelder deutlich höher als in Deutschland. Je nach Messgerät ist die Toleranzgrenze unterschiedlich. Die Toleranzgrenze liegt durchschnittlich bei 3 bis 7 km/h. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick, wie teuer eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz werden kann.


Innerorts:

GeschwindigkeitsüberschreitungBussgeld in CHF
1-5 km/h40
6-10 km/h120
11-15 km/h250

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen über 16 km/h erfolgt eine Anzeige.


Ausserorts:

GeschwindigkeitsüberschreitungBussgeld in CHF
1-5 km/h40
6-10 km/h100
11-15 km/h160
16-20 km/h240

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen über 21 km/h wird eine Anzeige erstattet.


Auf der Autobahn:

GeschwindigkeitsüberschreitungBussgeld in CHF
1-6 km/h20
6-10 km/h60
11-15 km/h120
16-20 km/h180
21-25 km/h260

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen über 26 km/h auf der Autobahn erfolgt eine Anzeige.


Kann ein deutscher Führerschein in der Schweiz entzogen werden?

Bis vor 20 Jahren konnte die Schweiz ausländische Führerausweise unter denselben Bedingungen entziehen wie schweizerische Führerausweise. Der betroffene ausländische Autofahrer musste also seinen Führerschein in der Schweiz abgeben und konnte weder in der Schweiz noch sonst in einem Land für diese Zeit Auto fahren.

Mit der Revision des Strassenverkehrsgesetzes änderte sich diese Praxis. Seither kann die Schweiz nur diejenigen Führerausweise entziehen, welche das schweizerische Strassenverkehrsamt ausgestellt hat. Es können also in der Schweiz nur Schweizer Führerausweise entzogen werden und keine deutschen bzw. keine ausländischen.

Die Schweiz kann jedoch ein Fahrverbot für den ausländischen Autofahrer verhängen. Dadurch darf dieser in diesem Zeitraum nicht mehr in der Schweiz Autofahren.

Zu beachten ist jedoch, dass Nachbarstaaten, wie die Schweiz mit Deutschland, eng miteinander arbeiten. Oftmals teilt die Schweiz den Vorfall der ausländischen Behörde mit, woraufhin Deutschland dem Autofahrer den Führerausweis entziehen oder weitere Administrativmassnahmen verhängen kann.

Das Gleich gilt auch umgekehrt. Verhängt eine ausländische Behörde einem Schweizer Autofahrer ein Fahrverbot, kann diese den Vorfall der Schweizer Behörde mitteilen und die Schweiz kann dann den Schweizer Führerausweis gem. Art. 16cbis Abs. 1 lit. a SVG entziehen.


Weiterführende Informationen



Blog Rechtswissen.ch

Céline Weber und Michelle Weber

Juristische Bloggerinnen bei Rechtswissen.ch

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