Möchten Sie einen Dreisatz berechnen?
Der Dreisatz wird dann angewendet, wenn sich einzelne Werte proportional zu einander verhalten. Ein Dreisatz kann in solchen Fällen mittels drei bekannten Werten einen vierten Wert berechnen. Die Methode gehört deshalb zu den wichtigsten mathematischen Lösungsverfahren. Beispielsweise verdienen Sie bei 100% CHF 5’000.- und möchten herausfinden, wie hoch der Lohn bei 60% ausfallen würde. In diesem Fall ist der Lohn bei 60% als vierter Wert unbekannt und kann mit dem Dreisatz bestimmt werden.
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Befüllen Sie die Eingabefelder mit den benötigten Angaben. Die mit einem Stern versehenen Punkte werden für die Berechnung zwingend benötigt.
Beachten Sie bitte, dass die von uns zur Verfügung gestellten Informationen und Berechnungen kein Ersatz für persönliche Beratungen durch eine Fachperson sind. Die Informationen und Tools liefern keine rechtlich verbindlichen Ergebnisse, sondern unterstützen die Benutzer lediglich bei ihren eigenen Recherchen.
Wie funktioniert eine Dreisatzrechnung?
Die Formel der Dreisatzrechnung lautet wie folgt:
Ausgangslage:
Wert 1 = Wert 2, Wert 3 = Wert 4 (?)
Formel:
Wert 2 / Wert 1 x Wert 3 = Wert 4
Wenn Wert 1 = 90, Wert 2 = 350 und Wert 3 = 60, dann entspricht der Wert 4 = 233.33.
Wie berechne ich den Invaliditätsgrad mit dem Dreisatzrechner?
Vorbemerkung: Der Umfang der Invalidenrente bestimmt sich nach dem Invaliditätsgrad. Erst ab einer Invalidität von 40% gibt es überhaupt eine Rente. Bei Erwerbstätigen bemisst die IV-Stelle den Invaliditätsgrad mit einem Einkommensvergleich. Nichterwerbstätige werden mit einem Betätigungsvergleich eingestuft. Bei teilweise Erwerbstätigen wird eine gemischte Methode angewendet, bei der ein Einkommensvergleich und zusätzlich auch ein Betätigungsvergleich erfolgt. Weiterführende Informationen dazu finden Sie in unserem Blogbeitrag: Habe ich Anspruch auf eine Invalidenrente?
Den von der IV, Unfallversicherung oder Pensionskasse für Erwerbstätige angewendeten Einkommensvergleich können Sie mit unserem Dreisatzrechner leicht wie folgt berechnen und den Invaliditätsgrad nachprüfen:
Beim Wert 1 tragen Sie das sogenannte “Valideneinkommen” ein. Beim Wert 2 geben Sie an, für welches Pensum das Valideneinkommen von Wert 1 gilt (z.B. den Wert “100” für ein 100% Pensum). Beim Wert 3 tragen Sie die Erwerbseinbusse ein (Valideneinkommen minus Invalideneinkommen). Der Wert 4 zeigt Ihnen anschliessend den Invaliditätsgrad in Prozenten.
Das Valideneinkommen entspricht dem Jahreseinkommen, das Sie bei voller Gesundheit erzielt haben. Das Invalideneinkommen entspricht dem Einkommen, das Sie theoretisch bei einer Ihren gesundheitlichen Beeinträchtigungen angepassten Tätigkeit verdienen können. Die Erwerbseinbusse ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Valideninkommen und dem Invalideneinkommen (Valideneinkommen minus Invalideneinkommen.
Die IV verwendet zur Bestimmung des Einkommens häufig die statistischen Werte der Lohnstrukturerhebung (LSE). Dabei werden meistens die Zahlen der Tabelle TA1_skill-level verwendet.
Beispiel:
- Das Valideneinkommen (Wert 1) beträgt CHF 47’852.-
- Das Valideneinkommen gilt für ein Pensum (Wert 2) von 100%
- Die Erwerbseinbusse (Wert 3) beträgt CHF 11’601.-
- Der Invaliditätsgrad (Wert 4 = Ergebnis) beträgt demnach gerundet 24.25%.
Weiterführende Links
- Tool: Lohnfortzahlungs- und Sperrfristen Rechner
- Tool: Ferienkürzungs-Rechner
- Blogbeitrag: Habe ich Anspruch auf eine Invalidenrente?
- Blogbeitrag: Arbeit und Coronavirus: Die wichtigsten Infos
- Blogbeitrag: Die Anforderungen an ein Arbeitszeugnis
- Blogbeitrag: Was muss ich beim unbezahlten Urlaub beachten?
- Vorlage: Kündigung Arbeitsvertrag
- LSE 2020: Tabelle TA1_skill-level
- FAQ zum privaten Arbeitsrecht (Website des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO)