Verzugszins Rechner

Wie berechne ich den Verzugszins?

Unter dem Verzugszins versteht man die finanzielle Entschädigung, die der Schulder einer Geldforderung bezahlen muss, wenn er mit seiner Zahlung verspätet ist. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, beträgt der Zins in der Schweiz 5% pro Jahr. Mit unserem Verzugszinsrechner berechnen Sie den Verzugszins für mehrere Zeitperioden und mehrere Beträge mit wenigen Klicks. Unten auf der Seite finden Sie weiterführende Informationen rund um Verzugszins u.a. zu folgenden Themen: Fälligkeit der Forderung, Zins, Inkasso und mehr.

Wichtiger Hinweis zur Funktion: Der Verzugszinsrechner basiert auf der gängigen Schweizer Zinsusanz (30/360 Methode).

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Beachten Sie bitte, dass die von uns zur Verfügung gestellten Informationen und Berechnungen kein Ersatz für persönliche Beratungen durch eine Fachperson sind. Die Informationen und Tools liefern keine rechtlich verbindlichen Ergebnisse, sondern unterstützen die Benutzer lediglich bei ihren eigenen Recherchen.

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Wie lautet die Definition von Zins?

Das Schweizer Bundesgericht definierte Zins wie folgt: “Unter Zins ist die Vergütung zu verstehen, die ein Gläubiger für die Entbehrung einer ihm geschuldeten Geldsumme fordern kann, sofern diese Vergütung sich nach der Höhe der geschuldeten Summe und der Dauer der Schuld bestimmt” (BGE 130 III 591 E. 3). Mit anderen Worten geht es beim Zins um die finanzielle Entschädigung, die der Schulder einer Geldforderung bezahlen muss, wenn er mit seiner Zahlung verspätet ist.



Wann ist ein Verzugszins in der Schweiz geschuldet?

Der Schuldner einer Forderung muss erst ab dem Zeitpunkt Verzugszins bezahlen, in welchem die Forderung fällig ist. Fällig ist die Forderung dann, wenn der Schuldner die Zahlung vornehmen muss. Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, dann muss der Gläubiger den Schuldner erst mahnen, um ihn in Verzug zu setzen (Art. 102 OR). Unter einer Mahnung versteht man die unmissverständliche Aufforderung zur Zahlung der Geldsumme. Erst ab Mahnung ist der Schuldner verpflichtet, Verzugszinsen zu bezahlen. Relevant ist dabei grundsätzlich der Zeitpunkt der Zustellung des Mahnschreibens, wenn sofort bezahlt werden soll. Wenn eine Zahlungsfrist eingeräumt wird, dann beginnt der Zinslauf dagegen grundsätzlich erst nach Ablauf der Frist. In einigen Fällen ist die Mahnung allerdings nicht nötig, so z.B. wenn die Zahlung bis zu einem bestimmten Termin vereinbart wurde (Verfalltag).



Wie hoch darf der Verzugszins sein?

In der Schweiz ist ein Verzugszins von 5% pro Jahr vorgesehen, sofern kein anderer Zins vereinbart wurde (Art. 104 OR). Vertraglich können höhere Verzugszinsen festgelegt werden. Der maximal erlaubte Höchstzinssatz bestimmt sich jeweils nach dem Konsumkreditgesetz resp. der darauf gestützten Verordnung des EJPD und beträgt aktuell höchstens 10% für Barkredite. Spätesten ab einem Verzugszins von 10% ist deshalb wohl von Wucher auszugehen. Für Überziehungskredite auf laufendem Konto oder Kredit- und Kundenkartenkonto mit Kreditoption beträgt der Höchstzinssatz 12 Prozent.



Wie berechnet sich der Verzugszins?

Die Höhe des Zinses berechnet sich in Abhängigkeit der Geldsumme und der Zeitdauer. Der Verzugszins wird erst ab Eintritt des Verzugs geschuldet. Auf Verzugszinsen dürfen gemäss Art. 105 Abs. 3 OR keine Verzugszinsen berechnet werden. Mit anderen Worten gilt ein Zinseszinsverbot auf Verzugszinsen.

Unser Verzugszinsrechner basiert auf der gängigen so genannten kaufmännischen Zinsmethode (deutsche Zinsmethode). In der Berechnung hat dabei jeder Monat 30 Tage und das Jahr immer 360 Tage (30/360). Diese Methode wird auch als Schweizer Zinsusanz bezeichnet und von den meisten Banken angewendet. Daneben existiert noch die internationale Zinsusanz, die bei der Berechnung die tatsächliche Tagesanzahl berücksichtigt und das Jahr mit 356 oder 366 Tagen (Schaltjahr) bemisst. Der Anfangstag wird bei beiden Methoden meistens nicht eingerechnet. Die Schweizer Usanz (30/360 Methode) ist in der Regel kundenfreundlicher als die internationale Usanz (365/366 Methode). Der Zins mag zwar bei der internationalen Usanz für eine bestimmte Periode nicht höher ausfallen. Zumal das Jahr jedoch mit 365 Tagen berechnet wird, fallen insgesamt mehr Zinstage an. Wie ein Beitrag von SRF gezeigt hat, wird bei Hypotheken oft die nachteiligere internationale Zinsusanz angewendet.

Die Formel zur Berechnung des Jahreszinses nach der Schweizer Usanz (360 Methode) lautet wie folgt:

Offener Forderungsbetrag x Zinssatz in Prozent x Tage in Verzug/360 = Zinsbetrag

Bei einer offenen Forderung von CHF 7’000.- und 5% Zins beträgt die Zinsforderung vom 10.01.2021 bis 24.09.2021 CHF 246.94. Es werden 254 Tage gezählt, da bei dieser Methode jeder Monat fix 30 Tage hat.


Die Formel zur Berechnung des Jahreszinses nach der internationalen Usanz (365 Methode) lautet wie folgt:

Offener Forderungsbetrag x Zinssatz in Prozent x Tage in Verzug/365 = Zinsbetrag

Bei einer offenen Forderung von CHF 7’000.- und 5% Zins beträgt die Zinsforderung vom 10.01.2021 bis 24.09.2021 CHF 246.43. Es werden 257 Tage gezählt, da bei dieser Methode die tatsächliche Anzahl Tage berechnet wird.



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