Überholweg-Rechner

Wie berechnet man den Überholweg?

Der Überholweg-Rechner dient der präzisen Bestimmung von Überholweg und Überholzeit. Unser Tool berücksichtigt Faktoren wie Geschwindigkeiten, Fahrzeuglängen und den Sicherheitsabstand, um Ihnen eine genaue Einschätzung darüber zu geben, wie viel Zeit und Raum für einen Überholvorgang bei konstanter Geschwindigkeit benötigt werden. Weitere Informationen zum Thema «Überholen, Sicherheitsabstand, Rechtsüberholen, Strafrechtliche Konsequenzen usw. finden Sie unten auf dieser Seite. Falls Sie eine 15-minütige Rechtsauskunft für CHF 40.- im Strassenverkehrsrecht benötigen, dürfen Sie sich gerne über unser Rechtsauskunftsformular bei uns melden.


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Beachten Sie bitte, dass die von uns kostenlos zur Verfügung gestellten Informationen und Berechnungen kein Ersatz für persönliche Beratungen durch eine Fachperson sind. Die Informationen und Tools liefern keine rechtlich verbindlichen Ergebnisse, sondern unterstützen die Benutzer lediglich bei ihren eigenen Recherchen. Wer sich auf die kostenlos zur Verfügung gestellten Informationen und Berechnungen dieser Website verlassen möchte, tut dies auf EIGENE GEFAHR und trägt die alleinige Verantwortung für allfällige Schäden.





Welche Vorschriften gibt es zum Überholen?

Art. 35 SVG

1 Es ist rechts zu kreuzen, links zu überholen.

2 Überholen und Vorbeifahren an Hindernissen ist nur gestattet, wenn der nötige Raum übersichtlich und frei ist und der Gegenverkehr nicht behindert wird. Im Kolonnenverkehr darf nur überholen, wer die Gewissheit hat, rechtzeitig und ohne Behinderung anderer Fahrzeuge wieder einbiegen zu können.

3 Wer überholt, muss auf die übrigen Strassenbenützer, namentlich auf jene, die er überholen will, besonders Rücksicht nehmen.

4 In unübersichtlichen Kurven, auf und unmittelbar vor Bahnübergängen ohne Schranken sowie vor Kuppen darf nicht überholt werden, auf Strassenverzweigungen nur, wenn sie übersichtlich sind und das Vortrittsrecht anderer nicht beeinträchtigt wird.

5 Fahrzeuge dürfen nicht überholt werden, wenn der Führer die Absicht anzeigt, nach links abzubiegen, oder wenn er vor einem Fussgängerstreifen anhält, um Fussgängern das Überqueren der Strasse zu ermöglichen.

6 Fahrzeuge, die zum Abbiegen nach links eingespurt haben, dürfen nur rechts überholt werden.

7 Dem sich ankündigenden, schneller fahrenden Fahrzeug ist die Strasse zum Überholen freizugeben. Wer überholt wird, darf die Geschwindigkeit nicht erhöhen.

Das Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen ist gemäss Art. 36 Abs. 5 VRV untersagt. Der Fahrzeugführer darf jedoch seit der Gesetzesänderung 2021 auf Autobahnen und Autostrassen mit der gebotenen Vorsicht in folgenden Fällen rechts an andern Fahrzeugen vorbeifahren: a. bei Kolonnenverkehr auf dem linken oder mittleren Fahrstreifen; b. auf Einspurstrecken, sofern für die einzelnen Fahrstreifen unterschiedliche Fahrziele signalisiert sind; c. sofern der links liegende Fahrstreifen mit einer Sicherheitslinie oder bei Doppellinien-Markierung mit einer linksseitig angebrachten Sicherheitslinie abgegrenzt ist, bis zum Ende der entsprechenden Markierung, insbesondere auf dem Beschleunigungsstreifen von Einfahrten; d. auf dem Verzögerungsstreifen von Ausfahrten.



Wie gross muss der Sicherheitsabstand sein?

Gemäss Art. 34 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) ist es erforderlich, einen angemessenen Abstand zu allen Strassenbenutzern zu wahren. Dies gilt insbesondere beim Kreuzen und Überholen sowie beim Neben- und Hintereinanderfahren. Entsprechend Art. 12 Absatz 1 der Verkehrsregelnverordnung (VRV) müssen Fahrzeugführer beim aufeinanderfolgenden Fahren einen ausreichenden Abstand einhalten, um im Falle eines unerwarteten Bremsens des vorausfahrenden Fahrzeugs rechtzeitig anhalten zu können.

Die Auslegung des Begriffs «ausreichender Abstand» gemäss den oben genannten Gesetzesartikeln hängt von den gesamten Umständen des konkreten Falles ab. Dazu gehören unter anderem die Beschaffenheit der Strasse, die Verkehrsbedingungen, die Sichtverhältnisse sowie die Art der beteiligten Fahrzeuge.

Die Rechtsprechung hat keine generellen Grundsätze entwickelt, um festzulegen, bei welchem Abstand in jedem Fall, auch unter günstigen Bedingungen, eine einfache Verletzung der Verkehrsregeln gemäss Art. 90 Abs.1 SVG angenommen wird. Im Sinne von Richtlinien wird für Personenkraftwagen in der Regel Folgendes empfohlen:

«Halber Tacho»: Der Abstand zwischen Personenkraftwagen sollte mindestens die Hälfte der Geschwindigkeit in Metern betragen. Dies bedeutet beispielsweise, dass bei einer Geschwindigkeit von 10 km/h der Abstand mindestens 50 m betragen sollte.

«Zwei-Sekunden-Regel»: Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sollte mindestens so gross sein wie die Strecke, die in zwei Sekunden zurückgelegt wird. Dies bedeutet: Sobald das vorausfahrende Fahrzeug einen bestimmten Punkt passiert, beginnt man zu zählen: 24, 25…. Das eigene Fahrzeug sollte nach dem Zählen höchstens denselben Punkt erreichen.

Für die Beurteilung, ob eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln im Sinne von Art. 90 Absatz 2 SVG vorliegt, wird gelegentlich die Richtlinie «⅙-Tacho» oder ein Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug von 0,6 Sekunden oder weniger als Massstab herangezogen.



Die Geschwindigkeits­überschreitung

Unser Bussenrechner zeigt Ihnen, ob und in welcher Form Ihnen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen voraussichtlich eine Administrativmassnahme wie z.B. eine Verwarnung oder ein Entzug des Führerausweises droht.

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