Betrunken Fahrrad fahren: Regeln und Strafen in der Schweiz
Beim Fahrradfahren gelten ähnliche Vorschriften wie im Autoverkehr. Wer sich betrunken aufs Rad setzt, sollte wissen, dass auch hier Alkoholgrenzen einzuhalten sind und dass Verstösse dagegen Risiken und ernsthafte Folgen mit sich bringen können.
Welche Promillegrenze gibt es beim Fahrradfahren in der Schweiz?
Promillegrenzen für E-Bikes: Beim Fahren eines E-Bikes gilt wie beim Autofahren eine Alkoholgrenze von 0.5 Promille. Eine Überschreitung von dieser Höchstgrenze wird wie folgt geahndet:
- Hat der Fahrer einen Promillewert von 0.5 bis 0.79, dann droht entweder eine blosse Verwarnung oder eine Geldbusse.
- Liegt der Promillewert bei 0.8 oder höher, dann erhält der betrunkene Fahrer eine Geldstrafe und je nach Überschreitung des Grenzwertes droht ein Entzug des Führerscheins.
Promillegrenzen für motorlose Fahrräder:
- Bei Verwendung eines motorlosen Fahrrads wird mit Busse bestraft, wer ein Alkoholwert von mindestens 0.5 Promille hat. Die Höhe der Busse hängt vom tatsächlichen Promillewert ab und kann von Kanton zu Kanton variieren.
- Ab einem Alkoholwert von 1.6 Promille auf dem Velo kann es ausserdem zu Auswirkungen auf den Führerausweis kommen, auch wenn man lediglich mit dem Fahrrad unterwegs ist und nicht mit dem Auto.
Mit unserem Promille-Rechner kann der ungefähre Alkoholwert im Blut ermittelt werden. Er liefert einen hilfreichen Anhaltspunkt, um nach dem Alkoholkonsum zu entscheiden, ob auf die Teilnahme am Strassenverkehr verzichtet werden sollte. Unseres Erachtens sollte im Strassenverkehr komplett auf Alkohol verzichtet werden, um Unfälle und rechtliche Folgen zu vermeiden.
Kann der Führerausweis einem betrunkenen Velofahrer entzogen werden?
Kommt ein Fahrradfahrer mit 0.5 Promille in eine Polizeikontrolle, dann droht ihm noch kein Führerausweisentzug, sondern wie erwähnt lediglich eine Busse gemäss Art. 91 Abs. 1 lit. c Strassenverkehrsgesetz. Fährt jemand aber unter Alkoholeinfluss von 1.6 Promille oder mehr, dann könnte dem betroffenen Velofahrer gemäss Art. 15d Abs. 1 lit. a SVG ein Führerausweisentzug drohen, weil die Fahreignung der betroffenen Person zweifelhaft ist.
In diesem Fall wird ein Fahreignungstest des Fahrradfahrers bei einem Verkehrsmediziner durchgeführt. Bei diesem Test wird geprüft, ob der betrunkene Radfahrer überhaupt die Mindestanforderungen zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs erfüllt. Wird bei der Prüfung ein Alkoholproblem des betroffenen Fahrradfahrers festgestellt, dann droht ein Führerausweisentzug. Zudem kann auch bereits vorsorglich der Führerausweis entzogen werden, bis eine allfällige Alkoholabhängigkeit tatsächlich bestätigt wurde.
Die Dauer des Entzugs variiert zwischen einem Monat und drei Monaten. Nur in denjenigen Fällen, in denen ein Velofahrer mehrmals unter hohem Alkoholeinfluss Fahrrad fährt, kann der Entzug des Führerausweises länger und sogar auf unbestimmte Zeit anfallen.
Ein Führerausweisentzug ist abzugrenzen vom blossen Fahrradfahrverbot. Ist ein Fahrradfahrer stark angetrunken (deutlich mehr als 0.8 Promille), kann der Wohnsitzkanton des Fahrradfahrers das Radfahren für die betroffene Person verbieten. Dieses Fahrverbot beträgt mindestens ein Monat. Das Verbot betrifft in der Regel nur das Fahrradfahren und hat keinen Einfluss auf den Führerausweis für motorisierte Fahrzeuge. Der Führerausweisentzug hingegen betrifft das Lenken von motorisierten Fahrzeugen, welches durch den Ausweisentzug für eine gewisse Dauer untersagt wird.
Wie bekomme ich meinen Führerausweis wieder zurück?
Die Dauer des Entzugs des Führerscheins wird immer nach Monaten gerechnet und nicht nach Tagen. Wurde der Führerausweis beispielsweise am 8. August abgegeben und beträgt der Entzug einen Monat, so darf der betroffene Lenker ab dem 8. September wieder ein motorisiertes Fahrzeug führen. Meist kann man übrigens mit der Administrativbehörde über den Zeitpunkt des Führerausweisentzugs sprechen und diesen mitbeeinflussen.
Handelt es sich um einen Führerausweis in Kreditkartenform, wird dieser am letzten Tag des Entzugs an den Betroffenen per Post zurückgesendet. Hat der Fahrer aber noch den blauen, älteren Führerausweis oder einen Führerausweis auf Probe, so wird ein neuer Führerschein in Kreditkartenform ausgestellt und per Post an den Berechtigten zurückgesendet. In diesen Fällen kann es vorkommen, dass der Ausweis ein paar Tage nach Ablauf der Entzugsdauer erst im Briefkasten landet.
Wer haftet, wenn ich einen Fahrradunfall verursache unter Alkoholeinfluss?
Bei der vorgeschriebenen Alkoholgrenze geht es darum, die Selbstgefährdung und die Gefährdung Dritter zu minimieren. Denn Unfälle entstehen viel schneller unter Alkoholeinfluss, weil das Reaktionsvermögen und die Konzentration verringert sind.
Kommt es im angetrunkenen Zustand auf dem Fahrrad zu einem Unfall, kann es für den Betrunkenen schnell teuer werden. Denn in Fällen, in denen der Radfahrer unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht, wird die Versicherung in den meisten Fällen die Leistungen kürzen oder die Kostenübernahme komplett verweigern. Das bedeutet, dass im schlimmsten Fall der Verursacher des Unfalls auf den gesamten Kosten sitzenbleibt.
Weiterführende Informationen
- Rechtsauskunft: 15 Minuten für CHF 40.-
- Tool: Promille-Rechner
- Blogbeitrag: E-Trottinett – Welche Regeln gelten in der Schweiz?
- Blogbeitrag: Rotlicht überfahren – Konsequenzen?
- Angetrunken Fahrradfahren, kein Problem? (Advokatur Notariat Lemann, Walz & Partner)
- Velofahren im Sommer – besser alkoholfrei (Suva)
- Kapo-Ratgeber: Velofahren unter Alkoholeinfluss (Kanton St. Gallen)
- Führerausweisentzug bei Trunkenheit mit dem Fahrrad? (SEK Advokaten)
Céline Weber und Michelle Weber
Juristische Bloggerinnen bei Rechtswissen.ch
Vielen Dank für Ihren Besuch bei Rechtswissen.ch! Folgen Sie uns auf Facebook oder Linkedin und bleiben Sie so auf dem Laufenden.
Bleiben Sie informiert über neue Tools und Blogbeiträge auf Rechtswissen.ch