Jede Person, die aus der Kirche austreten möchte, muss eingetragen werden. Kinder verbleiben in der Kirche, wenn Sie im Formular nicht erwähnt werden. ACHTUNG: Beim Austritt von Kindern unter 16 Jahren muss zwingend ein Erziehungsberechtigter mitunterzeichnen. Tragen Sie in diesem Falls auch den Namen der erziehungsberechtigten Person ein.