Austritt Verein

Suchen Sie eine Vorlage für den Austritt aus Ihrem Verein?

Die Bestimmungen zum Austritt aus dem Verein sind in den Statuten geregelt. Das Gesetz sieht bei Vereinen grundsätzlich eine Austrittsfrist von 6 Monaten auf das Ende des Kalenderjahres vor, sofern nichts anderes in den Statuten geregelt ist. Falls Ihnen der Verbleib im Verein nicht mehr zugemutet werden kann, ist sogar ein sofortiger Austritt möglich. Mit unserer Vorlage ist der Austritt aus Ihrem Verein in nur 2-3 Minuten erledigt.

Wir führen Sie Schritt für Schritt durch unser intelligentes Formular und stellen dabei sicher, dass keine wesentlichen Punkte vergessen werden. Bei Unklarheiten helfen wir Ihnen mit zahlreichen Hilfestellungen und erklären Ihnen die juristischen Hintergründe. Die mühsame Gestaltung und Ausformulierung des Vereinsaustritts können Sie sich (im Gegensatz zu den Mustern und Vorlagen im Internet) sparen, die erfolgt nämlich automatisch. Das fertige Schreiben zum Austritt aus dem Verein ist in wenigen Minuten erstellt und kann direkt ausgedruckt werden. Unten auf unserer Seite finden Sie weiterführende Informationen u.a. zum Thema Vereinsmitgliedschaft, Statuten, Austritt und mehr.

Selbstverständlich sind Ihre vertraulichen Daten zu jedem Zeitpunkt geschützt. Die geschützte Datenverarbeitung wird auf einem Schweizer Server durchgeführt und nach der Erstellung des Briefs werden die Daten automatisch gelöscht.


Unsere Preismodelle

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Beispiel: Austritt aus einem Verein


Wie kündige ich die Mitgliedschaft bei meinem Verein?

Die Erstellung der Kündigung/ des Vereinsaustritts ist ganz einfach und dauert nur 2 Minuten. Drücken Sie oben auf den grünen Kündigungs-button und wir führen Sie durch das Kündigungsformular. Sie brauchen nur einige Klicks zu machen und das fertige Schreiben für den Austritt aus Ihrem Verein wird als PDF automatisch vom System erstellt. Ihre Daten sind dabei zu jedem Zeitpunkt geschützt und werden nach der Erstellung des Briefs automatisch gelöscht.

Unsere Vorlage eignet sich für beliebige Vereinsmitgliedschaften, wie z.B.:

  • Sportvereine (Fussballclub, Handballverein, Judo-club usw.)FasnachtscliquenInteressengemeinschaftenMusikvereine (Knabenmusik, Chor usw.)SchützenvereinePfadi und Jungwacht Blauringund viele mehr

Als Vereinsmitglied dürfen Sie aktiv am Vereinsleben teilnehmen und die gemeinsamen Anlagen nutzen, Sie haben Mitwirkungsrechte (z.B. das Stimm- und Wahlrecht) und müssen im Gegenzug dazu den Mitgliederbeitrag bezahlen. Ihre Rechte sind deshalb meistens deutlich umfangreicher, als bei einem einfachen Abo. Jeder Verein benötigt Statuten um zu existieren. In den Statuten sind u.a der Zweck, die Organisation und die Rechte und Pflichten der Mitlieder enthalten. Bei den Statuten sind die gesetzlichen Vorgaben von Art. 60 ff. ZGB zu beachten.

Eigentlich spricht man bei Vereinen deshalb nicht von einer Kündigung, sondern von einem Austritt. Grund dafür ist, dass bei Vereinen eine Mitgliedschaft besteht und nicht ein sog. Dauerschuldverhältnis wie z.B. bei einem Swisscom-Abo oder einem Mietvertrag.

Die Bestimmungen zum Austritt aus dem Verein sind in den Statuten geregelt. Es ist deshalb empfehlenswert zuerst dort nachzuschauen. Möglicherweise finden Sie zum Austritt auch Informationen auf der Vereinswebsite. Gemäss Art. 70 Abs. 2 ZGB beträgt die «Kündigungsfrist» bei Vereinen grundsätzlich 6 Monate auf das Ende des Kalenderjahres, sofern die Statuten nicht etwas anderes vorsehen.

Falls Ihnen der Verbleib im Verein nicht mehr zugemutet werden kann, ist sogar ein sofortiger Austritt möglich. Dies könnte z.B. bei einem heftigen Streit mit dem Vereinsvorstand der Fall sein. Beachten Sie hierbei, dass nicht jede Unstimmigkeit direkt zu einem sofortigen Austritt berechtigt.

Nein, Sie brauchen den Austritt aus dem Verein nicht zu begründen. Falls der Verein eine Begründung verlangt, können Sie dies getrost ignorieren.

Kündigungen resp. Vereinsaustritte sind aus Beweisgründen grundsätzlich immer eingeschrieben zu versenden. Auf eine Kündigung per Fax sollte mangels Zuverlässigkeit verzichtet werden. Bei der Kündigung per Email sollten Sie sorgfältig sein, da sie den Erhalt im Streitfall nicht nachweisen können. Ohne rechtzeitige Bestätigung empfiehlt es sich in diesem Fall, das Austrittsschreiben trotzdem noch eingeschrieben zu versenden.

Erstellen Sie jetzt kinderleicht mit wenigen Klicks das Kündigungsschreiben für Ihren Arbeitsvertrag, Ihren Mietvertrag, Ihre Krankenkasse, Ihr Parship-Abo oder geben Sie mit unserem Musterbrief Ihren Kirchenaustritt bekannt.