Kündigung Partnervermittlung

Benötigen Sie eine Vorlage für die Kündigung Ihres Parship Abos?

Abos von Partnervermittlern wie Parship / Elitepartner / Lovescout24 / EDarling und co. können gemäss deren AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) unter Einhaltung einer bestimmten Frist termingerecht gekündigt werden. Schweizer Konsumentenschützer sind sich jedoch einig, dass die Kündigung von Parship und co. gestützt auf die obligationenrechtliche Regeln über den einfachen Auftrag grundsätzlich jederzeit möglich ist. Erstellen Sie die kostenlose Kündigung Ihres Abos bei Parship / Elitepartner oder einer anderen Partnervermittlung jetzt mit unserer Vorlage in wenigen Minuten online.

Wir führen Sie Schritt für Schritt durch unsere intelligentes Formular und stellen dabei sicher, dass keine wesentlichen Punkte vergessen werden. Bei Unklarheiten helfen wir Ihnen mit zahlreichen Hilfestellungen und erklären Ihnen die juristischen Hintergründe. Die mühsame Gestaltung und Ausformulierung der Kündigung können Sie sich (im Gegensatz zu den Mustern und Vorlagen im Internet) sparen, die erfolgt nämlich automatisch. Das fertige Kündigungsschreiben ist in wenigen Minuten erstellt und kann direkt ausgedruckt werden. Unten auf unserer Seite finden Sie weiterführende Informationen u.a. zum Thema Partnervermittlung, Löschung des Profils, Kündigungsfristen bei Parship und co. und vieles mehr.

Selbstverständlich sind Ihre vertraulichen Daten zu jedem Zeitpunkt geschützt. Die geschützte Datenverarbeitung wird auf einem Schweizer Server durchgeführt und nach der Erstellung des Briefs werden die Daten automatisch gelöscht.


Unsere Preismodelle

PDF mit Logo

Gratis

Kündigungsschreiben als PDF

optional per E-Mail zugestellt

mit Rechtswissen.ch Logo

PDF ohne Logo

4 CHF

Kündigungsschreiben als PDF

optional per E-Mail zugestellt

volle Kontrolle vor Bezahlung

ohne Rechtswissen.ch Logo

mögliche Zahlungsarten


Beispiel: Kündigung Parship


Wie kündige ich meine Abo bei Parship / Elitepartner oder einer anderen Partnervermittlung?

Gemäss der herrschenden Ansicht von Schweizer Konsumentenschützern fällt die Partnervermittlung durch Parship / Elitepartner / Lovescout24 / Edarling und co. unter die Bestimmungen der Ehe- oder Partnerschaftsvermittlung gemäss Art. 406a ff. OR. Eine solche Ehe- oder Partnerschaftsvermittlung unterliegt den Vorschriften des einfachen Auftrags, weshalb ein jederzeitiges Widerrufsrecht oder Kündigungsrecht nach Art. 404 Abs. 1 OR besteht. Dieses Widerrufsrecht geht festen Vertragslaufzeiten grundsätzlich vor. Nur zur Unzeit (ungünstiger Moment) darf ein Auftrag nicht entschädigungslos widerrufen werden.

Die Partnervermittler (Parship / Elitepartner usw.) argumentieren dagegen, dass sie nicht unter die Bestimmungen der Ehe- und Partnerschaftsvermittlung gemäss Art. 406a ff. OR fallen würden. Vielmehr würden sie nur eine Online-Plattform zur Verfügung stellen. Dies wird z.B. in den AGBs von Parship sogar entsprechend dargestellt.

Die Erstellung des Kündigungsschreibens ist kinderleicht und dauert nur 2 Minuten. Drücken Sie oben auf den grünen Kündigungs-button und wir führen Sie durch das Kündigungsformular. Sie brauchen nur einige Klicks zu machen und das fertige Kündigungsschreiben für Ihr Parship / Elitepartner und co. Abo wird als PDF automatisch vom System erstellt. Sie brauchen weder Adressen, noch einen Text einzugeben. Ihre Daten sind dabei zu jedem Zeitpunkt geschützt und werden nach der Erstellung des Briefs automatisch gelöscht.

Die Kündigungsfristen der Partnervermittler (Parship /Elitepartner und co.) richten sich grundsätzlich nach ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Häufig ist eine automatische Verlängerung vorgesehen, wenn der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt wird. Die automatische Vertragsverlängerung ist sehr umstritten. Nach Ansicht der Konsumentenschützer müsste eine entsprechende Regelung unlauter im Sinne von Art. 8 UWG sein. Das Bundesgericht lässt automatische Vertragsverlängerung jedoch regelmässig zu. Ebenso können entsprechende Bestimmungen in den AGBs gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung nicht generell als ungewöhnlich angefochten werden.

Die Kündigungsfristen sind je nach Partnervermittler unterschiedlich:

  • Parship gibt bspw. eine Kündigungsfrist von 12 Wochen vor Laufzeitende an.
  • Bei Elitepartner sind die Kündigungsfristen dagegen gestaffelt und richten sich nach der Länge der abgeschlossenen Vertragslaufzeit. Navigieren Sie zum Bereich «meine Daten». und wählen dort «meine Mitgliedschaft» aus. Dort sollten Sie sehen, bis wann Sie gemäss Elitepartner kündigen müssen.

Hier finden Sie Links zu den jeweiligen AGBs der bekanntesten Anbieter, wo Sie die Kündigungsfristen nachlesen können:

Bei der Kündigung handelt es sich um eine sogenannte empfangsbedürftige Willenserklärung, mit welcher ein Dauerschuldverhältnis (wie z.B. das Abo bei der Partnervermittlung) aufgelöst wird. Die Kündigung muss Parship / EDarling und co. fristgerecht zugegangen sein, damit sie Rechtswirkung entfalten kann. Der Poststempel ist dagegen nicht relevant. Wie oben festgehalten wurde, ist die Kündigung gemäss herrschender Ansicht von Konsumentenschützern in der Schweiz jederzeit möglich. Gleichwohl sparen Sie mit der Einhaltung der Kündigungsfristen der Partnervermittler in der Regel viel Zeit und Nerven.

Aus Beweisgründen sind Kündigungen grundsätzlich immer eingeschrieben zu versenden. Auf eine Kündigung per Fax sollte mangels Zuverlässigkeit verzichtet werden. Bei der Kündigung per Email sollten Sie sorgfältig sein, da sie den Erhalt im Streitfall nicht nachweisen können. Ohne rechtzeitige Kündigungsbestätigung empfiehlt es sich diesfalls, die Kündigung trotzdem noch eingeschrieben zu versenden.

Die Löschfunktion ist selbstverständlich bei jedem Anbieter etwas anders. Melden Sie sich beim Account Ihres Partnervermittlers an. Bei den «Daten & Einstellungen» (oder so ähnlich) finden Sie in der Regel eine Sparte die «Profil» heisst. Dort finden Sie meistens die Funktion zur Löschung des Profils.

ACHTUNG: Die Löschung des Profils gleicht nicht der Kündigung Ihrer Mitgliedschaft. Parship gibt jedoch in den AGBs an, dass die Löschung bei kostenlosen Mitgliedschaften genügt.

Hier finden Sie Links zu den jeweiligen AGBs der bekanntesten Anbieter:

Beharrt der Partnervermittler auf der Verlängerung Ihres Abos, so können Sie sich grundsätzlich passiv verhalten. ACHTUNG: Bei einer fristlosen Kündigung müssen Sie das Abo grundsätzlich noch anteilsmässig bis zum Kündigungstag bezahlen (z.B. 1/12 des Abo-Preises für einen Monat). Konsumentenschützer empfehlen Betroffenen, auf ihrem Recht zu beharren und bei ungerechtfertigten Forderungen nicht zu bezahlen. Wenn Sie betrieben werden, so erheben Sie Rechtsvorschlag. Der Pöstler, welcher Ihnen das Einschreiben übergibt, kann Ihnen diesen einfachen Vorgang bei Bedarf erklären. Der Partnervermittler (d.h. nicht Sie) müsste daraufhin an ein Schweizer Gericht gelangen, um den ausstehenden Betrag von Ihnen zu verlangen. Häufig leiten Parship / Elitepartner und co. keine weiteren rechtlichen Schritte ein. Ein Restrisiko besteht jedoch immer. Der Eintrag im Betreibungsregister kann gemäss Art. 8a Abs. 3 SchKG anschliessend «gelöscht» werden.

Ja, grundsätzlich können Sie nach herrschender Ansicht den bereits bezahlten Betrag für die Restlaufzeit des Partnervermittlungsabos zurückfordern. Es ist allerdings eher unwahrscheinlich, dass der Partnervermittler (Lovescout24, EDarling und co.) Ihnen das Geld ohne weiteres zurück gibt. Regelmässig ist ein Gang ans Gericht notwendig, der von den Kosten her meist nicht lohnenswert ist. Widerrufen Sie nach Möglichkeit die Zahlung bei der Kredikartenfirma.

Erstellen Sie jetzt kinderleicht mit wenigen Klicks das Kündigungsschreiben für Ihren Arbeitsvertrag, Ihren Mietvertrag, Ihre Krankenkasse oder geben Sie mit unserem Musterbrief Ihren Kirchenaustritt bekannt.