Kündigung Mietvertrag

Benötigen Sie eine Vorlage für die Kündigung Ihres Mietvertrags?

Unbefristete Mietverträge können unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden. Bei einer Wohnung beträgt die Frist zur Kündigung mindestens drei Monate und bei Geschäftslokalen sechs Monate. Ist nichts anderes im Vertrag geregelt, muss die Kündigung (Mietvertrag) bis Ende Monat bei Ihrem Vermieter eingetroffen und entgegengenommen worden sein. Das Kündigungsschreiben sollte zu Beweiszwecken per Einschreiben verschickt oder persönlich abgegeben werden (weitere Infos siehe unten).

Erstellen Sie die kostenlose Kündigung Ihrer Wohnung oder der Geschäftsräume mit unserer intelligenten Vorlage in wenigen Minuten online. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch unseren Musterbrief und stellen dabei sicher, dass keine wesentlichen Punkte vergessen werden. Die mühsame Gestaltung der Kündigung können Sie sich (im Gegensatz zu den Mustern und Vorlagen im Internet) sparen, die erfolgt nämlich automatisch. Bei Unklarheiten helfen wir Ihnen mit zahlreichen Hinweisen und erklären Ihnen die juristischen Hintergründe. Das fertige Kündigungsschreiben für Ihren Mietvertrag ist in wenigen Minuten erstellt und kann direkt ausgedruckt werden. Unten auf unserer Seite finden Sie weiterführende Informationen u.a. zum Thema Mietvertrag, Kündigungsschreiben, Kündigungsfristen, Nachmieter & ausserterminlicher Auszug usw.

Selbstverständlich sind Ihre vertraulichen Daten zu jedem Zeitpunkt geschützt. Die Datenverarbeitung wird auf einem Schweizer Server durchgeführt und nach der Erstellung des Briefs werden die Daten automatisch gelöscht.


Unsere Preismodelle

PDF mit Logo

Gratis

Kündigung Mietvertrag als PDF

Neue Option: Vorzeitige Kündigung

optional per E-Mail zugestellt

mit Rechtswissen.ch Logo

PDF ohne Logo

4 CHF

Kündigung Mietvertrag als PDF

Neue Option: Vorzeitige Kündigung

optional per E-Mail zugestellt

volle Kontrolle vor Bezahlung

ohne Rechtswissen.ch Logo

mögliche Zahlungsarten


Beispiel: Kündigung Wohnung

Kündigung Mietvertrag Beispiel

Was müssen Sie bei Ihrer Kündigung (Mietvertrag) beachten?

Bei der Kündigung handelt es sich um eine sogenannte empfangsbedürftige Willenserklärung, mit welcher ein Dauerschuldverhältnis (wie z.B. ein Arbeitsvertrag oder ein Mietvertrag) aufgelöst wird. Die Kündigung muss dem Empfänger (d.h. z.B. dem Arbeitgeber oder Vermieter) fristgerecht zugegangen sein, damit sie Rechtswirkung entfalten kann.

Die Erstellung des Kündigungsschreibens ist kinderleicht und dauert nur 2 Minuten. Drücken Sie oben auf den grünen Kündigungs-button und wir führen Sie durch das Kündigungsformular. Sie brauchen nur einige Klicks zu machen und das fertige Kündigungsschreiben wird als PDF automatisch vom System erstellt. Ihre Daten sind dabei zu jedem Zeitpunkt geschützt und werden nach der Erstellung des Briefs automatisch gelöscht.

Der Kündigungstermin ist der Zeitpunkt, auf welchen das Mietverhältnis endet. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Versand des Kündigungsschreibens. Mögliche Kündigungstermine können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen. Sind im Mietvertrag keine Kündigungstermine enthalten, so gelten die ortsüblichen Termine.

Die Kündigungsfristen nach Art. 266a OR ff. müssen in jedem Fall eingehalten werden, welche bei Wohnungen mindestens drei Monate und bei Geschäftslokalen sechs Monate betragen.

Ein befristetes Mietverhältnis gemäss Art. 255 Abs. 2 OR liegt dann vor, wenn es mit Ablauf einer bestimmten, ausdrücklich oder stillschweigend vereinbarten Dauer ohne Kündigung endet. Das Mietverhältnis kann nur mittels ausserordentlicher Kündigung aufgelöst werden. Eine solche Kündigung kann nur ausgesprochen werden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt.

Ein unbefristetes Mietverhältnis wurde dagegen auf unbestimmte Zeit vereinbart und muss unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden.

Der Mieter kann die Wohnung nach Art. 264 OR vor dem gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungstermin zurückgeben, wenn er dem Vermieter einen zumutbaren neuen Nachmieter vorschlägt. Falls Sie ausserterminlich (vorzeitig) aus der Wohnung ausziehen möchten, müssen Sie das dem Vermieter somit schriftlich mitteilen und zumutbare Nachmieter vorschlagen. Als Kündigungstermin können Sie dabei den Zeitpunkt angeben, in welchem Sie die Wohnung verlassen möchten. Lassen Sie sich die vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag schriftlich bestätigen.

Das Gesetz sieht vor, dass nur ein Nachmieter vorgeschlagen werden muss. Sicherheitshalber sollten Sie gemäss der Empfehlung des Mieterverbandes mehrere (z.B. drei) Nachmieter angeben. Lassen Sie von den in Frage kommenden Nachmietern jeweils das Formular zur Meldung von NachfolgemieterInnen ausfüllen und legen Sie die ausgefüllten Formulare Ihrem Brief an Ihren Vermieter bei.

Nachmieter müssen gemäss Art. 264 OR zahlungsfähig und bereit sein, den Vertrag zu den gleichen Bedingungen übernehmen. Nachmieter gelten als zahlungsfähig, wenn sie in der Lage sind, die Miete jeweils rechtzeitig und vollständig zu bezahlen. Dem ausgefüllten Formular zur Meldung von NachfolgemieterInnen sollten Sie deshalb – wenn möglich – direkt aktuelle Betreibungsregisterauszüge der Nachmieter beilegen. Falls Sie ein geringes Einkommen haben, so genügt häufig, wenn eine dritte Person für die Bezahlung garantiert oder bürgt. An die Zumutbarkeit eines Nachmieters sind keine höheren Anforderungen als an die bisherigen Mieter zu stellen und der Vermieter kann den Nachmieter grundsätzlich nur aus wichtigen Gründen ablehnen.

Der Vermieter darf sich zur Prüfung der Nachmieter 14 bis 30 Tage Zeit nehmen. Melden Sie die Nachmieter deshalb möglichst frühzeitig. Verlangen Sie nach zwei Wochen eine schriftliche Bestätigung Ihres Vermieters, dass Sie aus dem Vertrag entlassen werden. Sollten Sie diese Bestätigung nicht erhalten oder sollte der Vermieter alle Nachmieter ablehnen, so wenden Sie sich am besten an den Mieterverband für eine Beratung. Falls der vorzeitige Auszug zu Recht abgelehnt wurde, so müssen Sie die Miete noch bis nächsten ordentlichen Kündigungstermin bezahlen.

Das Kündigungsschreiben muss i.d.R. bis Ende Monat (oder gemäss der vertraglichen Regelung) bei Ihrem Vermieter eingetroffen und entgegengenommen worden sein. Der Poststempel ist dagegen nicht relevant. Trifft die Kündigung am Wochenende ein, wird der Vermieter sie wohl nicht zur Kenntnis nehmen können. Falls es zu knapp wird, geben Sie die Kündigung persönlich ab und lassen Sie sich den Empfang quittieren.

Jede Person, die den Mietvertrag mitunterzeichnet hat, muss diesen auch kündigen. Ausserdem müssen Ehegatten die Kündigung zwingend mitunterzeichnen, auch wenn sie nicht im Mietvertrag stehen.

Wenn Sie verheiratet sind, dann müssen beide Ehepartner die Kündigung der Wohnung gemeinsam unterzeichnen. Dies unabhängig davon, ob Ihr Ehepartner den Mietvertrag auch unterzeichnet hat.

Aus Beweisgründen sind Kündigungen des Mietvertrags grundsätzlich immer eingeschrieben zu versenden oder persönlich gegen Unterschrift und Erhalt einer Kopie unterzeichnen zu lassen.

Für weitere Informationen oder Beratungen können Sie sich an den Mieterverband wenden.

Erstellen Sie jetzt mit wenigen Klicks Ihr kostenloses Mietzinsherabsetzungsbegehren und zahlen Sie künftig bestenfalls weniger Miete. Sparen Sie sich dabei die mühsame Gestaltung und Ausformulierung, denn die erfolgt automatisch. Sie erhalten das fertige Schreiben mit wenigen Klicks.

Erstellen Sie jetzt kinderleicht mit wenigen Klicks das Kündigungsschreiben für Ihren Arbeitsvertrag, Ihre Krankenkasse, Partnervermittlung oder geben Sie Ihren Kirchenaustritt bekannt.