Beachten Sie, dass die Kündigungsfristen eingehalten werden müssen. Die Kündigung muss am letzten Tag der Kündigungsfrist beim Empfänger eingetroffen sein.
Bei der Kündigung handelt es sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Diese muss dem Empfänger fristgerecht zugegangen sein, damit sie Rechtswirkung entfalten kann.
Die Willenserklärung muss in den sog. Herrschaftsbereichs des Empfängers gelangen und es muss vernünftigerweise damit gerechnet werden können, dass sie dort normalerweise wahrgenommen wird. Eine tatsächliche Kenntnisnahme ist nicht notwendig.
Ausschlaggebend für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist somit, wann Ihre Kündigung bei Ihrer Versicherung eintrifft und entgegengenommen werden kann. Der Poststempel spielt dagegen keine Rolle.