Kündigung Krankenkasse

Benötigen Sie eine Vorlage für die Kündigung Ihrer Krankenkasse?

Wenn man im Alltag von Krankenkasse oder Krankenversicherung spricht, meint man meist die Grundversicherung und die Zusatzversicherung. Diese beiden Versicherungen folgen anderen Regeln müssen jeweils unterschiedlich gekündigt werden. Die Kündigung der Grundversicherung ist bis Ende November bei der Krankenkasse einzureichen. Die Kündigungsfrist von Zusatzversicherungen bestimmt sich dagegen grundsätzlich nach dem Versicherungsvertrag und beträgt meist 3 Monate oder 6 Monate (weitere Infos siehe unten). Die Kündigung der Krankenkasse sollte sowohl für die Grundversicherung als auch die Zusatzversicherung aus Beweisgründen per Einschreiben versendet werden.

Erstellen Sie die kostenlose Kündigung Ihrer Krankenkasse in wenigen Minuten online. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch unsere intelligente Kündigungsvorlage und stellen dabei sicher, dass keine wesentlichen Punkte vergessen werden. Bei Unklarheiten helfen wir Ihnen mit zahlreichen Hilfestellungen und erklären Ihnen die juristischen Hintergründe. Die mühsame Gestaltung der Kündigung können Sie sich (im Gegensatz zu den Mustern und Vorlagen im Internet) sparen, die erfolgt nämlich automatisch. Das fertige Kündigungsschreiben ist in wenigen Minuten erstellt und kann direkt ausgedruckt werden. Unten auf unserer Seite finden Sie weiterführende Informationen u.a. zum Thema Kündigung Krankenkasse (Grundversicherung und Zusatzversicherung), Kündigungsfristen und mehr.

Selbstverständlich sind Ihre vertraulichen Daten zu jedem Zeitpunkt geschützt. Die Datenverarbeitung wird auf einem Schweizer Server durchgeführt und nach der Erstellung des Briefs werden die Daten automatisch gelöscht.


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Beispiel: Kündigung Krankenkasse


Wie kündige ich meine Krankenkasse?

Bei der Kündigung handelt es sich um eine sogenannte empfangsbedürftige Willenserklärung, mit welcher ein Dauerschuldverhältnis (wie z.B. die Krankenkassenversicherung) aufgelöst wird. Die Kündigung muss dem Empfänger (d.h. der Krankenkasse) fristgerecht zugegangen sein, damit sie Rechtswirkung entfalten kann.

Die Erstellung des Kündigungsschreibens ist kinderleicht und dauert nur 2 Minuten. Drücken Sie oben auf den grünen Kündigungs-button und wir führen Sie durch das Kündigungsformular. Sie brauchen nur einige Klicks zu machen und das fertige Kündigungsschreiben wird als PDF automatisch vom System erstellt. Ihre Daten sind dabei zu jedem Zeitpunkt geschützt und werden nach der Erstellung des Briefs automatisch gelöscht.

Die Kündigungsfrist von Zusatzversicherungen bestimmt sich grundsätzlich nach dem Vertrag. Sie beträgt meist 3 Monate oder 6 Monate. Beachten Sie dabei, dass häufig eine vertragliche Mindestlaufzeit vereinbart wurde. Ab 2022 können Versicherte den Vertrag mit einer 3-monatigen Frist auf das Ende des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres beenden. Dies gilt auch, falls die vereinbarte Mindestlaufzeit länger dauern würde. Eine Übersicht der Kündigungsfristen der gängigsten Zusatzversicherungen finden Sie auf der Seite von Comparis.

Die Kündigung der Grundversicherung muss bis Ende November bei der Versicherung eingereicht werden. Sie erfolgt unter Einhaltung der einmonatigen Kündigungsfrist per Ende des Kalenderjahres.

Damit die Kündigung rechtzeitig eingereicht worden ist, muss diese am letzten Arbeitstag des Novembers bei der Krankenkasse eingehen. Der Poststempel ist dagegen nicht relevant.

Finden Sie auf der Website von Comparis.ch heraus, ob es sich für Sie lohnt, die Grundversicherung zu wechseln.

Es sind die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen zu beachten. Ausschlaggebend für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist, wann Ihre Kündigung bei Ihrer Versicherung eintrifft und entgegengenommen werden kann. Der Poststempel spielt dagegen keine Rolle.

Prüfen Sie auf der Website von Comparis.ch, ob es sich für Sie lohnt, die Zusatzversicherung zu wechseln.

Ab 2022 können Versicherte innerhalb einer Bedenkfrist von 14 Tagen von ihrem privaten Versicherungsvertrag zurücktreten. Das Widerrufsrecht gilt nur für Verträge nach Versicherungsvertragsgesetz, also z.B. für Zusatzversicherungen. Bei Grundversicherungen ist nach wie vor kein Rücktritt möglich.

Falls Sie ins Ausland auswandern, so können Sie Ihre Grundversicherung nicht mitnehmen. Die Grundversicherung setzt nämlich grundsätzlich einen Wohnsitz in der Schweiz voraus. Kümmern Sie sich also unbedingt um eine weiterführende Krankenversicherung.

Die Zusatzversicherung endet in der Regel mit dem Wegzug ins Ausland. Prüfen Sie dies in den für Sie geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen nach. Einige Versicherungen bieten beim Wegzug ins Ausland an, die Versicherung für eine bestimmte Dauer zu sistieren, damit Sie die Zusatzversicherung bei einer allfälligen Rückkehr weiterführen können. Ansonsten besteht das erhebliche Risiko, dass man Sie ab einem gewissen Alter nicht mehr oder nur noch eingeschränkt versichern wird.

Zahlreiche Krankenversicherungen haben besondere Angebote, welche auf Personen mit Wohnsitz im Ausland zugeschnitten sind. Lassen Sie sich bei Bedarf von Ihrem Versicherungsberater über Ihre Optionen aufklären.

Aus Beweisgründen sind Kündigungen grundsätzlich immer eingeschrieben zu versenden oder persönlich gegen Unterschrift und Erhalt einer Kopie unterzeichnen zu lassen

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