Kirchenaustritt

Benötigen Sie eine Vorlage für Ihren Kirchenaustritt (Schweiz)?

Jeder der mindestens 16 Jahre alt ist, kann durch eine schriftliche, eigenhändig unterzeichnete Erklärung selbständig aus der Kirche austreten. Nach dem Kirchenaustritt muss keine Kirchensteuer mehr bezahlt werden. Der Austritt aus der Kirche erfolgt per Eingangsstempel auf Ihrem Austrittsschreiben (weitere Infos siehe unten). Mit unserer Vorlage ist der Kirchenaustritt in nur 2-3 Minuten erledigt.

Wir führen Sie Schritt für Schritt durch unser intelligentes Formular und stellen dabei sicher, dass keine wesentlichen Punkte vergessen werden. Bei Unklarheiten helfen wir Ihnen mit zahlreichen Tooltips und erklären Ihnen die juristischen Hintergründe. Die mühsame Gestaltung des Kirchenaustritts können Sie sich (im Gegensatz zu den Mustern und Vorlagen im Internet) sparen, die erfolgt nämlich automatisch. Das fertige Austrittsschreiben ist mit der Vorlage in wenigen Minuten erstellt und kann direkt ausgedruckt werden. Unten auf unserer Seite finden Sie weiterführende Informationen u.a. zum Thema Kirchenaustritt, Kirchensteuer und mehr.

Selbstverständlich sind Ihre vertraulichen Daten zu jedem Zeitpunkt geschützt. Die Datenverarbeitung wird auf einem Schweizer Server durchgeführt und nach der Erstellung des Briefs werden die Daten automatisch gelöscht.


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Beispiel: Kirchenaustritt


Weitere Fragen zum Kirchenaustritt (Schweiz)?

Jeder der mindestens 16 Jahre alt ist, kann selbständig aus der Kirche austreten. Der Austritt erfolgt durch eine schriftliche, eigenhändig unterzeichnete Erklärung an die zuständige Kirchenpflege der Kirchengemeinde am Wohnort des Mitglieds.

Falls Sie Ihre Meinung jemals ändern sollten, ist ein erneuter Eintritt in die Kirche grundsätzlich jederzeit möglich.

Die Erstellung des Kirchenaustritts ist mit unserem Formular kinderleicht und dauert nur 2 Minuten. Drücken Sie oben auf den grünen Knopf und wir führen Sie durch das Austrittsformular. Sie brauchen nur einige Klicks zu machen und das fertige Schreiben wird als PDF automatisch vom System erstellt. Ihre Daten sind dabei zu jedem Zeitpunkt geschützt und werden nach der Erstellung des Briefs automatisch gelöscht.

Wer aus der Kirche austritt, der muss keine Kirchensteuer mehr bezahlen. Mit dem Kirchenaustritt verzichten Sie dafür auf einige Dienste der Kirchengemeinschaft. So haben Sie z.B. keinen Anspruch mehr auf die kirchliche Taufe Ihres Kindes oder eine kirchliche Trauung. Einige Kirchen sind allerdings gesprächsbereit, sofern Ihr Partner bzw. der andere Elternteil noch Mitglied in der Kirche ist.

Das Austrittsschreiben muss grundsätzlich nicht begründet werden. In bestimmten Kantonen (u.a. Im Kanton St. Gallen und den Kantonen Appenzell Inerrhoden und Ausserhoden) muss die Unterschrift vom Einwohneramt beglaubigt sein. Informieren Sie sich auf der Website Ihrer Kirchengemeinde, falls Sie diesbezüglich unsicher sind.

Zuständig ist grundsätzlich die Pfarrei Ihres Wohnortes. ACHTUNG: Im Kanton Wallis ist das Austrittsschreiben an die Taufpfarrei zu richten.

Beim Kirchenaustritt von Kindern unter 16 Jahren muss zwingend ein Erziehungsberechtigter mitunterzeichnen. Kinder verbleiben in der Kirche, wenn Sie im Austrittsschreiben nicht erwähnt werden. 

Es ist empfehlenswert, eine Kopie der unterzeichneten Kirchenaustrittserklärung zur Information an die Steuerverwaltung zu senden. Dies ist allerdings aus rechtlicher Sicht nicht zwingend nötig.

Der Kirchenaustritt erfolgt per Eingangsstempel auf Ihrem Austrittsschreiben. Auch die Steuerpflicht endet gemäss bundesgerichtlicher Rechtssprechung am Austrittstag (am Austrittstag selbst besteht die Steuerpflicht noch). Beachten Sie hierbei, dass die Steuern per Ende Jahr noch anteilsmässig bis zum Austrittsdatum erhoben werden.

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