Kündigung Arbeitsvertrag

Benötigen Sie eine Vorlage für die Kündigung Ihres Arbeitsvertrags?

Sofern die Kündigungsfrist nicht im Arbeitsvertrag geregelt ist, kann das Arbeitsverhältnis nach der Probezeit mit einer Frist von mind. 1 Monat je auf das Ende eines Monats gekündigt werden. Die Kündigungsfrist erhöht sich mit zunehmenden Dienstjahren (weitere Infos siehe unten). Die Kündigung (Arbeitsvertrag) muss bis Ende Monat bei Ihrem Arbeitgeber eingetroffen und entgegengenommen worden sein. Das Kündigungsschreiben sollte aus Beweisgründen per Einschreiben versendet oder persönlich abgegeben werden.

Erstellen Sie die Kündigung Ihres Arbeitsvertrags jetzt kostenlos in wenigen Minuten online. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch unsere intelligente Kündigungsvorlage und stellen dabei sicher, dass keine wesentlichen Punkte vergessen werden. Bei Unklarheiten helfen wir Ihnen mit zahlreichen Tooltips und erklären Ihnen die juristischen Hintergründe. Die mühsame Gestaltung der Kündigung können Sie sich (im Gegensatz zu den Mustern und Vorlagen im Internet) sparen, die erfolgt nämlich automatisch. Das fertige Kündigungsschreiben für Ihren Arbeitsvertrag ist in wenigen Minuten erstellt und kann direkt ausgedruckt werden. Unten auf unserer Seite finden Sie weiterführende Informationen u.a. zum Thema Kündigung Arbeitsvertrag, Arbeitslosigkeit und mehr.

Selbstverständlich sind Ihre vertraulichen Daten zu jedem Zeitpunkt geschützt. Die Datenverarbeitung wird auf einem Schweizer Server durchgeführt und nach der Erstellung des Briefs werden die Daten automatisch gelöscht.


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Beispiel: Kündigung Arbeitsvertrag

Kündigung Arbeitsvertrag Beispiel

Wie kann ich meinen Arbeitsvertrag kündigen?

Bei der Kündigung handelt es sich um eine sogenannte empfangsbedürftige Willenserklärung, mit welcher ein Dauerschuldverhältnis (wie z.B. ein Arbeitsvertrag oder ein Mietvertrag) aufgelöst wird. Die Kündigung Ihres Arbeitsvertrags muss dem Empfänger (d.h. dem Arbeitgeber) fristgerecht zugegangen sein, damit sie Rechtswirkung entfalten kann. Eine Kündigung muss grundsätzlich nicht begründet werden.

Die Erstellung des Kündigungsschreibens ist kinderleicht und dauert nur 2 Minuten. Drücken Sie oben auf den grünen Kündigungs-button und wir führen Sie durch das Kündigungsformular. Sie brauchen nur einige Klicks zu machen und das fertige Kündigungsschreiben für Ihren Arbeitsvertrag wird als PDF automatisch vom System erstellt. Ihre Daten sind dabei zu jedem Zeitpunkt geschützt und werden nach der Erstellung des Briefs automatisch gelöscht.

Die Kündigungsfrist bestimmt sich grundsätzlich nach dem Arbeitsvertrag. Wurde zwischen den Parteien nichts geregelt, dann kommen die gesetzlichen Kündigungsfristen nach OR 334 ff. zum Zug. Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen kann das Arbeitsverhältnis nach der Probezeit im ersten Dienstjahr mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, im zweiten bis und mit dem neunten Dienstjahr mit einer Frist von zwei Monaten und nachher mit einer Frist von drei Monaten je auf das Ende eines Monats gekündigt werden. Eine fristlose Kündigung nach OR 337 ff. ist dagegen nur möglich, wenn wichtige Gründe vorliegen. 

Ja, eine Kündigung ist auch dann möglich, wenn die Stelle noch gar nicht angetreten wurde. Das Arbeitsverhältnis endet dann auf den frühestmöglichen Kündigungstermin. Falls nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Probezeit gemäss Art. 335b OR einen Monat. Während dieser Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt werden. Diese Kündigungsfrist von sieben Tagen ist auch dann zu beachten, wenn die Stelle vor Antritt aufgelöst worden ist. Falls die Stelle ohne wichtigen Grund gar nicht angetreten wird und Sie die Kündigungsfrist damit nicht absitzen, dann müssen Sie schlimmstenfalls eine Entschädigung von einem Viertel Monatslohn an den Arbeitgeber bezahlen (Art. 337d OR). Dazu könnten weitere Schadenersatzforderungen kommen, wie z.B. für die zusätzliche Stellenausschreibung.

Fazit: Sie müssen die Stelle theoretisch antreten und auch während der Kündigungsfrist Ihre Arbeit erledigen. Dies ist meist nicht im Interesse des Arbeitgebers, weshalb viele Betriebe damit einverstanden sind, dass die Stelle gar nicht erst angetreten wird. Sprechen Sie am besten mit dem Arbeitgeber und finden Sie eine Lösung.

Das Kündigungsschreiben muss bis Ende Monat bei Ihrem Arbeitgeber eingetroffen und entgegengenommen worden sein. Der Poststempel ist dagegen nicht relevant. Bei einer verspäteten Zustellung fängt die Frist erst im nächsten Monat an zu laufen. Trifft die Kündigung am Wochenende ein, wird der Arbeitgeber sie wohl nicht zur Kenntnis nehmen können. Falls es zu knapp wird, geben Sie die Kündigung persönlich ab und lassen Sie sich den Empfang quittieren. Einschreiben und A-Post plus Sendungen können mit der Sendungs-Nr. auf der Website der Post nachverfolgt werden.

Einschreiben: Bei Kündigungen gilt im Arbeitsrecht die sogenannte Empfangstheorie. Diese besagt, dass bei eingeschriebenen Briefen der Zeitpunkt relevant ist, wo das Schreiben gemäss Abholungseinladung bei der Post abgeholt werden kann. Einschreiben werden allerdings am Samstag und Sonntag nicht zugestellt.

A-Post Plus: Bei A-Post plus legt die Post den Brief in den Briefkasten und registriert dies elektronisch, womit der Brief als zugestellt gilt. Die Zustellung kann damit nachvollzogen werden. Anders als bei Einschreiben erfolgt die Zustellung auch am Samstag.

Wenn genug Zeit vorhanden ist, dann wählen zumindest Anwälte gerne die Methode des Einschreibens. Mit dieser kann nämlich zuverlässig nachvollzogen werden, ob die richtige Person die Kündigung rechtzeitig erhalten hat.

Kündigen Sie jetzt Ihren Arbeitsvertrag mit unserer intelligenten Kündigungsvorlage. Sparen Sie sich dabei die mühsame Gestaltung und Ausformulierung, denn die erfolgt automatisch. Sie erhalten die fertige Kündigung mit wenigen Klicks.

Aus Beweisgründen sind Kündigungen grundsätzlich immer eingeschrieben zu versenden oder persönlich gegen Unterschrift und Erhalt einer Kopie unterzeichnen zu lassen. 

Eine fristlose Kündigung des Arbeitsvertrags ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Ein wichtiger Grund ist gemäss Art. 337 OR dann gegeben, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann. Eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung kann u.a. negative finanzielle Folgen für Sie haben. Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag besser ordentlich kündigen. Konsultieren Sie bei Zweifeln umgehend einen Rechtsanwalt!

Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes, wahres und vollständiges Arbeitszeugnis, welches Sie in Ihrem wirtschaftlichen Fortkommen unterstützt. In der Regel wird Ihnen der Arbeitgeber von sich aus per Ende des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis ausstellen. Ansonsten dürfen Sie dieses selbstverständlich verlangen. Beachten Sie hierbei, dass kein Anspruch auf bestimmte Formulierungen (z.B. sehr gut/ausgezeichnet usw.) besteht.

Lesen Sie bei Bedarf unseren Blogbeitrag über «die Anforderungen an ein Arbeitszeugnis«, in dem wir erklären, welche Voraussetzungen ein Arbeitszeugnis erfüllen muss.

Denken Sie daran, sich spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit bei der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) zu melden. Sofern Sie selbst gekündigt haben, werden Ihnen wahrscheinlich Einstelltage von Ihrem Anspruch abgezogen. Bewerben Sie sich bereits während der Kündigungsfrist (je nach Kanton meist 10-12 Bewerbungen pro Monat), damit Sie keine zusätzlichen Einstelltage erhalten.

Erstellen Sie jetzt kinderleicht mit wenigen Klicks das Kündigungsschreiben für Ihren Mietvertrag, Ihre Krankenkasse, Partnervermittlung oder geben Sie Ihren Kirchenaustritt bekannt.