Habe ich Anspruch auf unbezahlten Urlaub?
Nein, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Ein unbezahlter Urlaub muss vorgängig mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Ist der Arbeitgeber nicht einverstanden, so können Sie ihn nicht mit rechtlichen Mitteln umstimmen.
Muss ein unbezahlter Urlaub schriftlich geregelt werden?
Eine schriftliche Regelung ist nicht notwendig, aber durchaus empfehlenswert. Insbesondere empfiehlt es sich, die Sozialversicherungsbeiträge während dem Urlaub zu regeln.
Erhalte ich während dem Urlaub weiterhin Lohn?
Wie der Name schon sagt, besteht kein Lohnanspruch während dem unbezahlten Urlaub. Der 13. Monatslohn darf aus diesem Grund für die Abwesenheit anteilsmässig gekürzt werden.
Welche Auswirkungen hat der unbezahlte Urlaub auf meine Sozialversicherungen?
Durch den unbezahlten Urlaub fallen die Sozialversicherungsbeiträge weg, die jeden Monat auf der Lohnabrechnung ausgewiesen werden. Es können dadurch u.a. Lücken bei der AHV, IV, EO und der beruflichen Vorsorge entstehen. Ausserdem werden keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung mehr bezahlt, was sich wegen fehlender Beitragszeit später negativ auf die Leistungen bei Arbeitslosigkeit auswirken kann.
Wichtig ist unter anderem, dass der jährliche Mindestbeitrag bei der AHV einbezahlt wird, damit keine Lücken entstehen, die im Alter zu einer Rentenkürzung führen. Falls Sie wegen langer Abwesenheit nicht auf den Mindestbeitrag kommen, so können Sie diesen bei der AHV-Zweigstelle an Ihrer Wohnsitzgemeinde einbezahlen.
In der Regel ist die Weiterführung des Vorsorgeschutzes bei den Pensionskassen auf 6 Monate beschränkt. Teilweise ermöglichen die Pensionskassen auch Weiterführungen bis zu 24 Monate oder die Versicherungsdeckung entfällt ganz, falls keine Beiträge einbezahlt werden. Falls eine Weiterführung möglich ist, dann bezahlen die Arbeitnehmer und Arbeitgeber die BVG Beiträge weiter und der Versicherungsschutz bleibt bestehen. Einige Pensionskassen bieten auch Kompromisse an, wie z.B. dass weiter Alterskapital aufgebaut werden kann, aber der Vorsorgeschutz endet.
Der Anspruch auf Arbeitslosentaggelder setzt voraus, dass während der letzten 24 Monate vor der Arbeitsunfähigkeit mindestens 12 Monate lang Beiträge bezahlt worden sind. Wer länger als 12 Monate im unbezahlten Urlaub war, der hat demnach in der Regel keinen Anspruch mehr auf entsprechende Taggelder.
Wie sieht es während des u. Urlaubs mit der Unfalldeckung aus?
Jeder Arbeitnehmer ist gegen Nichtberufsunfälle in der Freizeit obligatorisch versichert, wenn er mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber tätig ist. Die Unfalldeckung endet 31 Tage nach der letzten Lohnzahlung. Es besteht die Möglichkeit, bei der Unfallversicherung des Arbeitgebers eine Abredeversicherung für maximal 6 Monate abzuschliessen. Alternativ kann bei der privaten Krankenversicherung eine Unfalldeckung vereinbart werden. Falls Sie länger als 31 Tage abwesend sind, sollten Sie sich also um Ihre Unfallversicherung kümmern.
Erhalten Arbeitnehmer Lohn, wenn sie während dem unbezahlten Urlaub krank werden?
Während dem unbezahlten Urlaub besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit. Immerhin hätte der Arbeitnehmer sowieso nicht gearbeitet.
Werden die Familienzulagen beim u. Urlaub weiterhin ausbezahlt?
Die Familienzulagen werden grundsätzlich während des laufenden und der drei darauf folgenden Monate ausgerichtet. Die Arbeit muss jedoch nach dem unbezahlten Urlaub beim bisherigen Arbeitgeber wieder aufgenommen werden und ein bestimmter minimaler Jahreslohn muss erreicht werden.
Kann das Arbeitsverhältnis während dem unbezahlten Urlaub gekündigt werden?
Eine Kündigung während der Abwesenheit ist grundsätzlich möglich. Besonders wichtig ist, dass der Empfang der Kündigung belegt werden kann. Kündigt der Arbeitgeber während einer Auslandsreise, so kann dieser Beweis problematisch sein. Ist eine Kündigung gültig erfolgt, so beginnt die Kündigungsfrist grundsätzlich erst bei der Wiederaufnahme der Arbeit nach dem unbezahlten Urlaub.
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Reduziert sich der Ferienanspruch, wenn ich u. Urlaub beziehe?
Während dem bezahlten Urlaub erhöht sich das Ferienguthaben nicht mehr. Es gilt der Grundsatz “ohne Arbeit keine Ferien”. Der Ferienanspruch pro Jahr wird deshalb anteilsmässig gekürzt.
Wirkt sich ein unbezahlter Urlaub auf die Dienstjahre aus?
Nein, der unbezahlte Urlaub hat keine Auswirkung auf die Anzahl Ihrer Dienstjahre.
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Weiterführende Links:
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- Blogbeitrag: Die Anforderungen an ein Arbeitszeugnis
- Blogbeitrag: Lohnfortzahlung und Sperrfristen: Welche Ansprüche habe ich bei Krankheit?
- Blogbeitrag: Was muss ich beim unbezahlten Urlaub beachten?
- Blogbeitrag: Ferien und Coronavirus: Was müssen Sie beachten?
- Anträge auf unbezahlten Urlaub: Wie kann man darauf reagieren? (Website des Bundesrats)
Robin Eschbach
Rechtsanwalt, Mitbegründer von Rechtswissen.ch
Partner bei Advokatur am Fischmarkt, 4410 Liestal
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