Sorgerecht: Wann ist ein Entzug möglich?


Sorgerechtsstreit: Wann kann das Sorgerecht entzogen werden?

Beim Sorgerecht werden bestimmte Rechte und Pflichten zwischen dem Kind und den Eltern geregelt. Dabei werden alle Aspekte zur Kinderbetreuung geregelt, wobei das Wohl des Kindes immer im Zentrum steht. Die elterliche Sorge (Art. 296 ff. ZGB) umfasst weitere Bereiche wie den Aufenthalt, die Vermögensverwaltung, die Ausbildung des Kindes sowie die Pflicht für das Kind zu sorgen.

Ein Aspekt des Sorgerechts bildet die Obhut. Die elterliche Obhut umfasst das Recht, mit dem Kind zusammen zu wohnen und sich dabei um alltägliche Bedürfnisse des Kindes zu kümmern. Es wird zwischen der alleinigen Obhut und der alternierenden Obhut unterschieden. Bei der alleinigen Obhut lebt das Kind nur bei einem Elternteil. Bei diesem Elternteil befindet sich der zivilrechtliche Wohnsitz des Kindes (Art. 25 ZGB). Haben beide Eltern die Obhut, handelt es sich um eine alternierende Obhut. Dabei wohnt das Kind idealerweise in gleichem Umfang bei beiden Eltern.


Gemeinsames Sorgerecht

Beide Elternteile sind für die Erziehung ihrer Kinder verantwortlich. Somit haben grundsätzlich beide Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder. Dabei müssen die Eltern das Wohl der Kinder in körperlicher, seelischer wie auch in finanzieller Hinsicht aufrechterhalten. Bei einer gemeinsamen elterlichen Sorge werden Entscheidungen gemeinsam getroffen. Sind sich die Eltern bei einer Entscheidung uneinig, kann die zuständige Behörde entscheiden.

Wer trägt das Sorgerecht nach der Scheidung?

Nach einer Trennung oder einer Scheidung sollen grundsätzlich weiterhin beide Elternteile die elterliche Sorge teilen, wenn bei der Geburt des Kindes die Eltern verheiratet waren oder wenn eine Erklärung der Eltern für die gemeinsamen Sorge beim Zivilstandesamt abgegeben worden ist.


Alleiniges Sorgerecht

In seltenen Fällen wird das alleinige Sorgerecht dem Vater oder der Mutter zugewiesen. Dabei kann der berechtigte Elternteil allein die Entscheidungen bezüglich der Bildung, des Aufenthaltsorts etc. des Kindes treffen und ist verantwortlich für die Erziehung, die Pflege und den Schutz des Kindes. Der andere, nichtberechtigte Elternteil hat keinerlei Mitspracherecht bezüglich des Kindes.  

Wann hat jemand einen Anspruch auf alleiniges Sorgerecht?

Es gelten hohe Anforderungen für den Entzug des Sorgerechts. Ist noch kein gerichtliches Verfahren hängig, ist die Kindesschutzbehörde (KESB) zuständig für den Sorgerechtsentzug. Diese entzieht das Sorgerecht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Das Wohl des Kindes ist gefährdet
    • Es liegt ein Entzugsgrund vor gemäss Art. 311 ZGB:
    • Wenn der Elternteil wegen Unerfahrenheit, Krankheit, Gebrechen, Abwesenheit, Gewalttätigkeit oder ähnlichen Gründen ausserstande ist, die elterliche Sorge pflichtgemäss auszuüben
    • Wenn der Elternteil sich um das Kind nicht ernstlich gekümmert oder seine Pflichten gegenüber dem Kinde gröblich verletzt hat
    • Mildere Massnahmen waren erfolgslos
  • Der Elternteil ist minderjährig

Wie wird das alleinige Sorgerecht beantragt?

In erster Linie sollte vorab ein Gespräch mit dem Elternteil gesucht werden, wenn er seinen Sorgfaltspflichten gegenüber dem Kind nicht nachkommt.

Ändert sich das Verhalten des anderen Erziehungsberechtigten nicht und liegt ein Entzugsgrund oder einer der anderen Voraussetzungen vor, muss man sich in der Regel an die Kindesund Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wenden, um das alleinige Sorgerecht zu erhalten. Der andere Elternteil muss dabei nicht zustimmen. Die Kindesschutzbehörde entscheidet dann, ob die Voraussetzungen für den Entzug des Sorgerechts ausreichend sind. Das alleinige Sorgerecht kann sowohl von der Mutter als auch vom Vater ersucht werden.

Bei einer Scheidung oder einem Eheschutzverfahren kann das Gericht auch ohne Antrag das alleinige Sorgerecht einem Elternteil übertragen, wenn damit das Kindeswohl gewahrt werden kann (Art. 298 ZGB).


Fazit

Nach einer Trennung/ Scheidung besteht grundsätzlich weiterhin die gemeinsame elterliche Sorge. Das alleinige Sorgerecht kann vor der Scheidung bei der Kindesschutzbehörde mittels Gesuch beantragt werden. Mit einer Scheidung kann das Gericht das alleinige Sorgerecht einem Elternteil übertragen. Für den Entzug des Sorgerechts müssen gravierende Gründe vorliegen, wie beispielsweise Gewalt durch einen Elternteil.


Weiterführende Informationen



Blog Rechtswissen.ch

Céline Weber und Michelle Weber

Juristische Bloggerinnen bei Rechtswissen.ch

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