Rotlicht überfahren – Konsequenzen?


Die rechtlichen Konsequenzen von Rotlichtüberfahrten in der Schweiz

Rotlichtüberfahrungen gehören zu den häufigen Verstössen im schweizerischen Strassenverkehr, die ernsthafte rechtliche Folgen nach sich ziehen können. Das Schweizer Strassenverkehrsgesetz (SVG) sieht entsprechende Regelungen vor, um solche Verstösse zu ahnden und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Die detaillierten Bestimmungen zu Lichtsignalen sind in Art. 68 der Signalisationsverordnung (SSV) zu finden.


Ordnungsbussenverfahren für das Überfahren eines Rotlichts:

Gemäss dem Ordnungsbussenverfahren können geringfügige Verstösse gegen Verkehrsvorschriften, einschliesslich des Überfahrens einer roten Ampel, mit einer Ordnungsbusse von 250 CHF (Nichtbeachten eines Lichtsignals Ziff. 309. Bussenliste der Ordnungsbussenverordnung) geahndet werden. Dies gilt, sofern keine Personen verletzt wurden und kein Sachschaden entstanden ist. Eine Ordnungsbusse bedeutet keinen Strafregistereintrag und keinen Führerausweisentzug resp. keine Verwarnungen. ACHTUNG: Wenn die Busse nicht fristgerecht bezahlt wird, wird ein ordentliches Strafverfahren eingeleitet.


Überfahren einer roten Ampel mit Personen- oder Sachschaden:

Das Ordnungsbussenverfahren ist automatisch ausgeschlossen, wenn durch die Rotlichtüberfahrt Personen verletzt wurden oder Sachschaden entstanden ist. Bereits eine erhöhte abstrakte Gefährdung, wie sie beispielsweise bei schlechten Sichtverhältnissen angenommen wird, schliesst das Ordnungsbussenverfahren aus. Es ist wichtig zu beachten, dass das Übersehen einer roten Ampel in diesem Fall nicht nur mit einer finanziellen Strafe verbunden ist, sondern auch den Fahrer im Strafregister belasten kann.

In solchen Fällen, in denen das Ordnungsbussenverfahren nicht mehr möglich ist, droht eine Verurteilung wegen einer einfachen oder groben Verkehrsregelverletzung nach Art. 90 SVG. Rücksichtsloses Verhalten des Fahrers, insbesondere das Übersehen eines Rotlichts bei schlechten Wetterbedingungen, kann als grobfahrlässig betrachtet werden. Das SVG sieht dafür Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor. Gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft kann innert 10 Tagen Einsprache erhoben werden.


Entzug des Führerausweises und Administrativverfahren:

Schwere Verkehrsregelverletzungen führen nicht nur zu einem ordentlichen Strafverfahren, sondern auch zum möglichen Entzug des Führerausweises. Das Administrativverfahren, das vom kantonalen Strassenverkehrsamt eingeleitet wird, prüft neben Führerausweisentzügen auch Massnahmen wie Kontrollfahrten, neue Führerprüfungen und verkehrsmedizinische oder verkehrspsychologische Untersuchungen. Die Mindestentzugsdauer bei erstmaliger mittelschwerer Widerhandlung ist 1 Monat. Bei einer erstmaligen schweren Widerhandlung beträgt die Dauer mind. 3 Monate.

Die Rotlichtüberwachung ist streng und das Übersehen eines Rotlichts kann nicht nur teuer werden, sondern auch die Mobilität und den Führerschein kosten. Verantwortungsbewusstes Fahren und die Einhaltung der Verkehrsregeln sind daher von grosser Bedeutung, um die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Mit unserem Bussenrechner können Sie die Konsequenzen einer Geschwindigkeitsüberschreitung prüfen. Auf unserer Seite finden Sie ausserdem unter anderem auch Vorlagen für Einsprachen oder Blogbeiträge zum Thema Verkehr.


Weiterführende Informationen



Robin Eschbach

Rechtsanwalt, Mitbegründer von Rechtswissen.ch
Partner bei Advokatur am Fischmarkt, 4410 Liestal

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