Ist eine Reservation im Restaurant verbindlich?


Grundsätzlich erwartet der Gast bei einer Reservation, dass sein Tisch zur vereinbarten Zeit frei ist und der Gastwirt verlangt, dass der Gast pünktlich erscheint. Häufig entscheiden sich Gäste jedoch kurzfristig um und nehmen die Reservation nicht in Anspruch. Dies ist selbstverständlich für Restaurantbetreiber ein grosses Ärgernis. Bei der Frage, ob eine Reservation im Restaurant verbindlich ist, muss man zwischen zwei Fällen unterscheiden. Haben Sie bei Ihrer Reservation die Speisen bereits vorgängig bestellt oder nicht?


Fall 1: Ich habe in einem Restaurant reserviert und meine Speisen schon vorgängig bestellt

In diesem Falle ist Ihre Reservation verbindlich, denn es ist ein Vertrag zustande gekommen. Der Vertrag zwischen dem Gastwirt und dem Gast wird als Bewirtschaftungsvertrag bezeichnet. Ist ein solcher Bewirtschaftungsvertrag zustande gekommen, ist die Gastwirtin vertraglich dazu verpflichtet, den Gast zu bedienen, die Speisen und Getränke zuzubereiten, dem Gast einen Platz zu überlassen sowie für die Sicherheit ihres Gastes zu sorgen. Die vertraglichen Pflichten für den Gast bestehen darin, die erhaltenen Getränke und Speisen zu bezahlen.

Folgen und Haftung

Wenn Sie trotz Reservation im Restaurant nicht zur gegebener Zeit erscheinen, gelangen Sie in den sog. Gläubigerverzug im Sinne von Art. 91 OR. Sie sind mit Ihrer Leistung im Verzug, denn das Restaurant als Schuldner wartet darauf, dass Sie erscheinen. Der Gastwirtin stehen in solchen Fällen zwei verschiedene Varianten offen:

  1. Sie kann am Vertrag festhalten und bei einer Verspätung Schadenersatz verlangen
  2. Sie kann bei Festhalten am Vertrag den Ersatz für den Schaden aus der Nichterfüllung verlangen
  3. Sie kann vom Vertrag zurücktreten und ebenfalls Schadenersatz verlangen

Entscheidet sich die Gastwirtin für das Festhalten am Vertrag, ist sie berechtigt, den vereinbarten Preis der ausgewählten Speisen vom Gast zu fordern.


Fall 2: Ich habe in einem Restaurant reserviert aber meine Speisen noch nicht ausgewählt

Hier ist sich die Lehre nicht ganz einig. Es wird jedoch die Ansicht vertreten, dass bei einer mündlichen oder schriftlich bestätigten Reservation eines Tisches, die Reservation verbindlich ist. Grund dafür ist, dass man mit seiner Reservation den Willen, in diesem Restaurant zu konsumieren, der Gastwirtin mitteilt und diese mit der Annahme der Reservation diesen Willen bestätigt. Daher kann auch hier ein Vertragsschluss durch die Reservation bejaht werden und der Gast kann für die Nicht-Wahrnehmung ebenfalls haften.

Folgen und Haftung

Wie bereits erwähnt ist man sich hier nicht einig, ob jeweils ein Vertragsschluss zu bejahen ist oder nicht. Wird ein solcher angenommen, so ist die Gastwirtin bei Nichterscheinen dazu berechtigt, den Preis des günstigsten Essens zu verlangen. Hier müssen jedoch die ersparten Aufwendungen des Gastbetriebs abgezogen werden.

Grundsätzlich ist der Gastwirt dazu berechtigt, nach einer halben Stunde der vereinbarten Zeit eines Gastes, den Tisch neu zu vergeben. In der Praxis wird es wohl meistens bei dieser Massnahme bleiben, da die Durchsetzung der rechtlichen Ansprüche meist unverhältnismässig aufwändig wäre.


Weiterführende Informationen



Blog Rechtswissen.ch

Céline Weber und Michelle Weber

Juristische Bloggerinnen bei Rechtswissen.ch

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