Erhöhung des Referenzzinssatzes: Auswirkungen auf Mietzinsen


Darf der Vermieter wegen der Erhöhung des Referenzzinssatzes auf 1,5% eine Mietzinserhöhung durchführen?

Per 1. Juni 2023 hat die Schweizerische Nationalbank (SNB) den Referenzzinssatz auf 1,5% erhöht. Diese Veränderung hat das Potenzial, weitreichende Auswirkungen auf die Mietverhältnisse in der Schweiz zu haben.

Der Referenzzinssatz in der Schweiz dient als Grundlage für die Bestimmung der Mietzinsen und bildet den hypothekarischen Referenzzinssatz, der im Mietrecht genutzt wird. Wenn die SNB den Referenzzinssatz erhöht, wie sie es per 1. Juni 2023 getan hat, kann dies zu einer Erhöhung der Mietzinsen führen.

Gemäss Artikel 269d des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) kann der Vermieter bei einer Erhöhung des Referenzzinssatzes auch den Mietzins erhöhen. Vor einer Erhöhung des Mietzinses muss der Vermieter bestimmte gesetzliche Vorgaben beachten. Er muss den Mieter mindestens 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist mit dem vorgeschriebenen Formular schriftlich informieren und den Erhöhungsantrag begründen. Es darf gleichzeitig keine Kündigung angedroht oder ausgesprochen werden. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist die Mietzinserhöhung nichtig.

Prüfen Sie, auf welchem Referenzzinsatz der Mietzins gemäss Vertrag basiert. Falls Mietzinsreduktionen bislang vergessen wurden und der Mietzins beispielsweise noch auf 1.75% basiert, dann ist eine Mietzinserhöhung wegen der aktuellen Referenzzinserhöhung grundsätzlich nicht zulässig. Stattdessen könnte weiterhin eine Mietzinsherabsetzung gefordert werden. Auf der Seite des Mieterverbandes können Sie eine Mietzinserhöhung leicht überprüfen.

Falls der Mieter die Mietzinserhöhung ablehnt, hat dieser das Recht, sich innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung bei der Schlichtungsbehörde zu wehren. Der Vermieter darf den Mietzins erst erhöhen, wenn die Schlichtungsbehörde oder das Gericht eine Entscheidung getroffen hat. Weitere Informationen finden Sie beispielsweise im Ratgeber des Beobachters.

Schlussendlich ist offene, ehrliche Kommunikation entscheidend. Suchen Sie deshalb unbedingt das Gespräch mit Ihrem Vermieter. Bevor Sie grosse Entscheidungen treffen, die Ihr Wohnverhältnis beeinflussen könnten, ziehen Sie am besten eine juristische Beratung in Betracht.


Weiterführende Informationen



Robin Eschbach

Rechtsanwalt, Mitbegründer von Rechtswissen.ch
Partner bei Advokatur am Fischmarkt, 4410 Liestal

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