Krankenkasse: Zahlen Frauen wirklich mehr?

Der gängige Rechtsmythos lautet:

«Frauen bezahlen generell mehr Prämien für die Krankenkasse als Männer.»

Diese Aussage ist teilweise falsch. Frauen werden bei einigen Krankenversicherungen schlechter gestellt als Männer. Besonders relevant ist dabei die Unterscheidung zwischen der Grundversicherung und den Zusatzversicherungen. Die Grundversicherung ist für alle Einwohner der Schweiz obligatorisch, wogegen die privaten Zusatzversicherungen freiwillig sind und bestimmte Leistungen enthalten, die von der Grundversicherung nicht oder nur teilweise abgedeckt sind. Männer und Frauen werden bei der Krankenkasse folgendermassen eingestuft:

  • Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) lässt für die Prämien der Grundversicherung nur die Unterscheidung nach Alterskategorien und Regionen zu. Ein 10-jähriges Kind bezahlt demnach weniger als ein 30 Jähriger Erwachsener und die Prämien sind in Basel-Stadt teurer als in Bern. Eine Unterscheidung nach dem Geschlecht ist dagegen nicht erlaubt, weshalb Männer und Frauen für die gleiche Versicherung auch gleich hohe Prämien bezahlen.
  • Bei privaten Versicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sieht es dagegen anders aus. Obwohl in der EU seit 2012 für alle Versicherungen Unisex-Tarife gelten, hält die Schweiz weiterhin an geschlechterspezifischen Prämien fest. Begründet wird die Ungleichbehandlung von Mann und Frau damit, dass die Prämien risikogerecht ausgestaltet würden. Risikokriterien dürfen nämlich bei der Prämienberechnung einbezogen werden. Wer in einer bestimmten Versicherung statistisch mehr Leistungen bezieht, soll nach Ansicht der Versicherungen auch höhere Prämien bezahlen. Die Ungleichbehandlung kommt in erster Linie bei Krankenzusatz-, Krankentaggeld-, Lebens- und Autoversicherungen zum Zug. Mal zahlen Männer, mal zahlen Frauen mehr Prämien. Bei Krankenzusatzversicherungen sind jedoch eindeutig die Frauen im Nachteil, da sie im Schnitt länger leben und statistisch gesehen häufiger zum Arzt gehen. Gemäss einem Bericht von Comparis zahlen Frauen sogar bis zu 80% höhere Prämien für die Versicherung «Spital allgemein ganze Schweiz».

Fazit: Die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung (KVG) sind geschlechtsunabhängig und deshalb grundsätzlich gleich hoch, bei den Zusatzversicherungen nach VVG darf das Geschlecht dagegen berücksichtigt werden. Frauen bezahlen folglich in der Schweiz grundsätzlich mehr Prämien für private Krankenzusatzversicherungen, aber nicht bei der Krankengrundversicherung.

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Robin Eschbach

Rechtsanwalt, Mitbegründer von Rechtswissen.ch
Partner bei Advokatur am Fischmarkt, 4410 Liestal

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