E-Trottinett – Welche Regeln gelten in der Schweiz?


Tempo und Vorschriften: Die E-Trottinett Regeln in der Schweiz

Auch in der Schweiz sind elektrische Fahrzeuge immer mehr im Trend als umweltfreundliches Fortbewegungsmittel. Ein Anstieg der Anzahl von E-Trottinett-Nutzern vor allem in städtischen Gebieten erfordert verschiedene Regeln und Vorschriften, um einen geordneten und sicheren Verkehr weiterhin zu gewährleisten. Die Regelungen für das Fahren eines elektronischen Trottinetts können aber von Land zu Land sowie auch von Stadt zu Stadt variieren.



Welche Verkehrsregeln gelten für ETrottinettFahrer?

Die E-Trottinette dürfen nur gefahren werden an den Stellen, an denen auch Fahrräder fahren dürfen. Das heisst, dass elektrische Fahrzeuge nur auf Radwegen oder Strassen benutzt werden dürfen, nicht aber auf dem Gehweg oder generell auf Flächen, die nur für Fussgänger benutzt werden dürfen. Die geltenden Verkehrszeichen müssen wie auch beim Fahrrad- oder Autofahren eingehalten werden. E-Trottinett-Fahrer müssen sich zudem auch an ihre Höchstgeschwindigkeit halten. Gemäss den Vorschriften über die Zulassung und Betrieb von Motorfahrrädern, langsamen E-Bikes, E-Trottinetten und Elektro-Rikschas beträgt die Maximalgeschwindigkeit 20 km/h (ohne Tretunterstützung) oder 25 km/h (mit Tretunterstützung).

Eine Beleuchtung des E-Trottinetts ist sowohl am Tag wie auch in der Nacht Pflicht.



Gilt eine Helmpflicht auch beim Fahren auf einem E-Trottinett?

In der Schweiz gibt es für die E-Trottinett-Fahrer keine generelle Helmpflicht. Jedoch wird das Tragen eines Helms auf einem E-Scooter für die eigene Sicherheit dringend empfohlen. Es gibt jedoch Länder, in denen ein Helmtragen obligatorisch ist, wie beispielsweise in Spanien, Frankreich oder Dänemark.



Darf ich E-Scooter fahren, wenn ich Alkohol oder Drogen konsumiert habe?

Beim Fahren eines E-Trottinetts unter dem Einfluss von Alkohol gelten die gleichen Promillegrenzen wie beim Autofahren. Es gibt jedoch trotzdem einige Unterschiede. Ist der E-Trottinett-Fahrer noch nicht 21 Jahre alt, so gilt eine Nulltoleranz. Das heisst, jugendliche Fahrer eines E-Scooters, die das 21. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, dürfen gar kein Alkohol konsumiert haben, wenn sie ein elektronisches Trottinett benutzen wollen. Bei Nichteinhaltung der Nulltoleranz droht eine Geldstrafe.

Nach dem 21. Lebensjahr gilt die 0.5 Promillegrenze. Hat der Fahrer einen Promillewert von 0.5 bis 0.79, dann droht entweder eine blosse Verwarnung oder eine Geldbusse. Liegt der Promillewert über 0.8, dann erhält der betrunkene Fahrer eine Geldstrafe und je nach Überschreitung des Grenzwertes droht sogar ein Entzug des Führerscheins.

Nach dem Konsumieren von anderen Drogen, ist es verboten E-Scooter zu fahren.



Wo kann ich mein E-Trottinett abstellen?

Das elektrische Trottinett darf grundsätzlich überall abgestellt werden, wo es keine Hindernisse oder Gefahren darstellt und andere nicht behindert. Es sollen keine Wege versperrt werden. Das E-Trottinett darf auch auf dem Trottoir parkiert werden, wenn für die Fussgänger noch mindestens 1.5 Meter Platz übrigbleibt, um durchgehen zu können.



Gibt es ein Mindestalter, um E-Scooter fahren zu dürfen?

In der Schweiz dürfen Jugendliche ab 14 Jahren ein E-Trottinett fahren, wenn sie einen Führerausweis der Kategorie M besitzen. Ohne Führerausweis beträgt das Mindestalter für das Benutzen eines E-Scooters 16 Jahre.



Dürfen zwei Personen auf einem E-Trottinett unterwegs sein?

Ob zwei Personen gleichzeitig auf einem E-Trottinett fahren dürfen, hängt davon ab, ob das Trottinett für eine oder zwei Personen konzipiert ist.

In der Schweiz sind grundsätzlich fast alle E-Scooter nur auf eine Person ausgelegt. Das heisst, das nur eine Person auf dem E-Trotti unterwegs sein darf.

Bei einer Missachtung dieser Vorschrift droht eine Busse von CHF 20.00.



Weiterführende Informationen



Blog Rechtswissen.ch

Céline Weber und Michelle Weber

Juristische Bloggerinnen bei Rechtswissen.ch

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