Cannabis – was ist legal?


Ist Cannabis legal?

Die Frage, ob Cannabis legalisiert werden soll, ist seit den letzten Jahren Gegenstand diverser Diskussionen. Nun sorgt Marihuana aufgrund eines neuen Bundesgerichtsentscheides erneut für Gesprächsstoff und es stellt sich die Frage, inwiefern Cannabis legal ist. Bleibt der Besitz und der Konsum straffrei?

Cannabisprodukte gelten als Betäubungsmittel gemäss Art. 2 lit. a BetmG. Sie müssen jedoch einen THC-Gehalt von mindestens 1% aufweisen, damit das Betäubungsmittelgesetz zur Anwendung kommt.


Was passiert, wenn ich beim Kiffen erwischt werde?

Wird man von der Polizei beim Kiffen erwischt, so darf die Behörde das Marihuana einziehen, jedoch nur diejenige Menge, die gerade konsumiert wird. Grundsätzlich wird gemäss Art. 19a Abs. 1 BetmG derjenige, der vorsätzlich Betäubungsmittel konsumiert, mit Busse bestraft. In leichten Fällen kann aber von einer Strafe abgesehen werden und bloss eine Verwarnung ausgesprochen werden. Die Busse für den Konsum für Cannabis beträgt CHF 100.00 (Ziff. 8001 Bussenliste OBV)


Darf ich Cannabis besitzen, ohne zu konsumieren?

Grundsätzlich ist es so, dass wenn die Polizei Drogen wie etwa Kokain oder Heroin bei jemandem findet, das Betäubungsmittel eingezogen und verbrannt wird. Im Juli 2023 hat das Bundesgericht jedoch im Falle der Droge Cannabis anders entschieden. Wird eine kleine Menge Cannabis bei einer Person gefunden, so muss die Polizei das Cannabis zurückgeben und darf es nicht einziehen, denn der Besitz von kleinen Mengen Cannabis ist erlaubt für den Eigenkonsum. Laut Art. 19b Abs. 2 BetmG spricht man bei bis zu 10 Gramm von einer kleinen Menge.

Beim blossen Besitz einer kleinen Menge Cannabis bekommt man im Gegensatz zum Konsumieren, keine Busse.


Cannabis im Strassenverkehr

Marihuana beeinflusst die Fahrtauglichkeit eines Menschen. Somit entstehen grundsätzlich mehr und schneller Unfälle auf der Strasse, wenn jemand Cannabis konsumiert hat und ein Fahrzeug lenkt. Bei der Fahrfähigkeit geht es aber nicht nur um das Autofahren, sondern z.B. auch um Fahrradfahren. Gemäss Art. 31 Abs. 2 SVG gilt als fahrunfähig unter anderem derjenige, der Betäubungsmittel konsumiert hat. Aus diesem Grund herrscht im Schweizer Strassenverkehr eine Nulltoleranz für Cannabis.

Cannabis kann über mehrere Stunden bis sogar über Tage im Blut nachgewiesen werden und lagert sich im Fettgewebe ab. Demzufolge kann nicht wie beim Alkohol berechnet werden, wann der THC vom Körper abgebaut wird. Somit müssen Cannabiskonsumenten damit rechnen, dass auch an Folgetagen nach Cannabiskonsum, der Test immer noch positiv ausfallen kann. Im Urin kann THC von einer Woche bis zu drei Monaten nachgewiesen werden. Im Haar ist der THC-Nachweis theoretisch sogar bis zu 90 Tage nach dem Konsum noch möglich.

Als Konsequenz von Cannabis im Strassenverkehr wird das Fahren im fahrunfähigen Zustand strafrechtlich geahndet gemäss Art. 91 Abs. 2 lit. b SVG. Zudem droht ein Fahrausweisentzug nach Art. 16c Abs. 1 lit. c SVG.


Wie bekomme ich meinen Führerausweis wieder zurück nach einem Entzug?

  • Cannabisabstinenz: In den meisten Fällen muss sich die betroffene Person einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen. Zudem muss mindestens einmal pro Monat unter Aufsicht eine Urinprobe abgegeben werden. Die Termine für die Urinabgaben werden erst 24-48h vorher der betroffenen Person bekannt gegeben. Über wie viele Monate hinweg Urinproben abgegeben werden müssen, ist unterschiedlich und hängt davon ab, wie schwer der Verstoss im Strassenverkehr war. In der Regel sind es 6 Monate oder mehr.
  • Medizinisches Gutachten: Grundsätzlich muss im zweiten Schritt die Fahreignung in einem medizinischen Gutachten bestätigt werden.
  • Antrag auf Führerausweiswiedererteilung: Wurden diese Schritte ohne Komplikationen abgeschlossen, muss bei der zuständigen Strassenverkehrsbehörde oder beim Strassenverkehrsamt ein Antrag auf Wiedererteilung des Führerausweises gestellt werden.
  • Die Kosten für die Untersuchungen müssen von den Betroffenen bezahlt werden.

Weiterführende Informationen



Blog Rechtswissen.ch

Céline Weber und Michelle Weber

Juristische Bloggerinnen bei Rechtswissen.ch

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